Inhaltsverzeichnis


 I.                 Erklärung des Charimas   

II.             Regel des Hl. Franziskus  u.Testament

III.         Unser Leben der Armut

 IV.          Unser Leben der ehelosen Keuschheit

 

 V.              Unser Leben des Gehorsams

 
VI.          Unser Leben aus dem Gebet

 

VII.      Unser brüderliches Leben in Christus

 
VIII.  Unser Leben der Buße

IX.          Unser Leben in der Ausbildung

 
X.              Unsere Apostolische Mission

 
XI.          Unsere Leitungsstruktur

 
XII.      Unser Leben in der Kirche

 

 

I.    Erklärung des Charismas

 

1. Die Gemeinschaft der Franziskanerbrüder von der Erneuerung ist gegenwärtig eine diözesane Gemeinschaft unter der Jurisdiktion des Erzbischofs von New York.Diese Gemeinschaft begann im April 1987 durch eine Gruppe von Kapuzinern, die den Wunsch hatten, unmißverständlich und klar für eine persönliche und gemeinschaftliche Erneuerung und Reform der Kirche, wie es der Heilige Vater und viele spirituelle Persönlichkeiten seit dem zweiten Vatikanum wünschten, zu arbeiten. Bei dem Streben, eine ausgeglichene Rückkehr zu den Quellen eines ganzheitlichen christlichen Lebens und zu einer ursprünglichen Inspiration von der Regel und dem Testament des Heiligen Franziskus, ist diese Gemeinschaft bemüht, ehrlich und wahrhaftig ein Leben in Übereinstimmung mit dem Evangelium und den Idealen Seraphischen Vaters Franziskus, wie es die kapuzinische Tradition weiter gibt, zu leben. (siehe „Perfectae caritatis“ - Studien kapuzinische Identität von 1996)

 

2. Diese Gemeinschaft ist bemüht, die Gelübde von einem authentischen franziskanischen Leben in einer Weise zu leben, das eine wirkliche Herausforderung der vorherrschenden Werte in jeder Epoche darstellt.                 Materielle Armut, manuelle Handarbeit, vollkommener Verzicht auf Eigentum auf Immobilien, reife und gläubige Keuschheit, einem aktiven und verantwortlichen Gehorsam, einfachen Lebensstil und engagiertes Zupacken mit den materiell Armen und Mittellosen sind die hauptsächlichen Bestandteile dieser Reform.

Die spirituellen Werte verbinden die Brüder als persönliche und gemeinsame Verpflichtung zu Jesus Christus, unserem Retter, durch kontemplatives und liturgisches Gebet, tägliche eucharistische Anbetung, Hingabe an unsere liebe Frau, die Gottesmutter Maria, Nachahmung von St. Franziskus und St. Klara, Liebe zur Kirche und Treue zum Heiligen Vater.

Zum Bewahren des Heiligen Geistes und des Lebens von Franziskus in seinem Apostolat werden die Brüder die Arbeit der Evangelisation mit Predigten und anderen nicht pfarrbegrenzten Diensten in der Art und Weise der ersten Kapuzinerreform fördern.

 

3. Es ist unsere Hoffnung, daß wir trotz unserer Unbeständigkeiten und Schwächen, für unsere Schwestern und Brüder in Christus präsent sind und zu allen anderen ein prophetisches Zeugnis von der christlichen Lehre geben, deren Lebensweise ein Pilgerweg von hingebenden Glauben, vertrauender Hoffnung und wirklicher Liebe zu Gott und den Nächsten durch die Werke des Heiligen Geistes ist.

 

4. Diese Regel des Lebens dient als eine Konstitution der Gemeinschaft, übereinstimmend mit den Normen der Kanone 312-320 und ist gleichförmig mit dem universellen Recht für religiöse Institute und insbesondere des partikularischen Kanons 587 pp. 1,3.

Die Regel des Lebens wird die Statuten von der Vereinigung, gemäß des Kanons 314 konstituieren und wie die anerkannte Bearbeitung der Regel des Heiligen Franziskus der Approbierung durch die Autorität der Kirche dienen.

Die Normen der Gemeinschaft für besondere Situationen wurden bei den entsprechenden gemeinschaftlichen dargestellten Kapiteln als Ergänzung der Regel ausgearbeitet und verbessert. Diese Kapitel werden eingesetzt und zusammengefaßt in Abstimmung zu den Normen des Kanons 631 und Kapitel 11 der Regel des Lebens.

 

5. Da die Regel des Hl. Franziskus als Mark das Evangelium enthält, nehmen wir diese Regel, wie sie Papst Honorius der Dritte approbiert hat, als Fundament des Hl. Franziskus weiterhin an, und sein Geist und Leben wird das Licht sein, durch welches wir den Willen Gottes in der Nachfolge Jesu für die Gemeinschaft sehen werden.

 

 

III. Unser Leben in Armut

 

32. Das Evangelium ist Berater der Armut in der Nachahmung von Christus; daß ER arm wurde unseretwillen, auch das wir ein Leben leben, das in Wirklichkeit auch arm ist im Geist.

Die Armut schließt als unentbehrliches Element ein Leben von Arbeit, den einfachen Gebrauch notwendiger Dinge, die vorsichtige Vermeidung der Anhäufung kostspieliger oder überflüssiger Dinge, einen demütigen und geduldigen Geist in Abhängigkeit auf die göttliche Vorsehung, unmündig und eingeschränkt in der Benutzung und Verfügungsgewalt von beweglichen grundlegenden Gegenständen gemäß den gemeinschaftlichen Normen ein.

 

33. Die Brüder werden für sich selbst nichts aneignen. Jeder Bruder enteignet sich selbst freiwillig von allen persönlichen Konten, Krediten, Stipendien, Geschenken, Lizenzgebühren und Wohltätigkeiten. Die Gemeinschaft nimmt Geld für die Grundbedürfnisse und das Apostolat unter den Vorgaben des allgemeinen Rechtes und mit Befolgung der "Regel des Lebens" an, übereinstimmend mit Kanon 634 und 638. Geld für die Bedürfnisse der Gemeinschaft kann auf der Bank sein, wo ein an-

gemessener Zinssatz erzielt werden darf.

 

34. Die Brüder sind ermutigt, um das Lebensnotwendige und Material, was für die apostolische Arbeit nötig ist, zu bitten, und wo es erforderlich ist mit der Erlaubnis des lokalen Ordinarius. Alle guten Gaben für die Gemeinschaft, die uns durch die Großzügigkeit von Wohltätern gegeben werden, sollten aus- schließlich den Grundbedürfnissen der Brüder dienen. Alle besonderen und überschüssigen Dinge sollen den Armen gegeben werden.

 

35. Die Brüder jedes Hauses sollen zeitweise alle persönlichen und kommunalen Gaben sichten, um sich zu vergewissern, daß ausschließlich das Notwendige für unser Leben und unsere Arbeit von den Brüdern genommen wird.

Die Bewertung muß einen festen Platz in jeder Bruderschaft 4 mal im Jahr einnehmen: vor dem Fest des Heiligen Franziskus, nach Weihnachten, während der Fastenzeit und nach Pfingsten.

 

36. Alle Gebäude oder Einrichtungen, die die Brüder benutzen, erhalten sie aus der Hand von Wohltätern. Die Gemeinschaft soll sich niemals anmaßen, Eigentümer eines Hauses, einer Institution, einer Kirche, eines Wallfahrtsortes oder Grundstücken zu werden.

 

37. Die Brüder sollen immer dort, wo die Armen wohnen, ihren Wohnort wählen. Wenn die Nachbarschaft ihre soziale und ökonomische Entwicklung, welche die Armut ablöst, gebührend verbessert, dann müssen die Brüder einen Wohnort in einem anderen armen Gebiet finden. Das Haus geht dann zum rechtmäßigen Eigentümer zurück, in Berücksichtigung der Bedürfnisse und Rechte des Eigentümers. Die Konvente unserer Gemeinschaft sollten selbst arm, einfach und schmucklos sein. Sie sollten nicht auf Luxus schauen, noch auf den vorherrschenden Komfort, wie es die heutige Gesellschaft pflegt.

 

38. Fahrzeuge unserer täglichen Benutzung und unseres Apostolates sollen nicht käuflich von der Gemeinschaft erworben werden, sondern erhalten wir durch die Großzügigkeit von Wohltätern. Diese Fahrzeuge sollten kein luxuriöses Aussehen, noch großen Wert haben. Die Anzahl der Fahrzeuge jeder Bruderschaft oder Apostolates sollte die minimalste Notwendigkeit befolgen.

 

39. Elektronische Geräte sollten in geringer Zahl und geringem Wert vorhanden sein. Die Brüder sollen sorgfältig auf die gemeinschaftlichen Normen achten, die den Umgang mit der elektronischen Ausstattung betreffen.

 

40. Die Brüder sollen, wenn sie zu einem Kapitel der Gemeinschaft zusammenkommen, entscheiden, ob und wie spezialisierte oder wertvolle Werkzeuge zu erwerben sind.

 

41. Alle Bücher, die häufig von den Brüdern benutzt werden, mögen in eine allgemeine Bibliothek für den Zugriff eingestellt werden. Diese Bibliothek sollte klein, funktional und frei von allen überflüssigen Büchern sein, die nicht das Leben und die Arbeit der Brüder verfolgen.

 

42. Die Kleidung der Brüder ist eine graue Kutte mit langer, spitzer Kapuze, Strick, Sandalen und einem Rosenkranz. Die Brüder werden ermutigt, einen schlichten Bart zu tragen. Wenn jede weitere Kleidung oder Schuhe mit dem Habit getragen werden, sollen diese mit dem Charakter unseres religiösen Lebensstandes und den Farben übereinstimmen.

 

43. Die zur Handarbeit oder Sport getragene Kleidung soll einfach und in Farbe und Stil übereinstimmend mit dem Habit sein, welcher unsere normale Kleidung ist.

Wenn die Notwendigkeit auftritt, kann klerikale Kleidung anstelle des Habits getragen werden.

Kleidung passend für Laien, wie Anzüge und Krawatten sind nicht zu tragen. Dies gilt auch für Jacken, Hosen und Schuhe.

 

44. Alle Formen von Juwelen sind unpassend zu unserem Zeugnis der Einfachheit und Strenge. Uhren und religiöser Halsschmuck mit einer Medaille, die nicht zu teuer sind, sollten aus einem nicht wertvollem Material sein.

 

45. Die Brüder mögen Orte nahe der Konvente suchen, welche sie wie eine Oase zu Gebet und Reflexion benutzen. Wenn möglich, sollten ein paar Stücke Land für Gemüse und Blumen für die Nutzung der Brüder und die Armen, zwischen denen sie leben und arbeiten, beiseite behalten werden.

 

                                                                                                                                                                                                                           46. Alle Gaben und Grundstücke sollten in Verantwortung und Werterhaltung behandelt werden, was wir der Liebe und Aufrichtigkeit unserer Wohltäter schulden.

 

47. Die Brüder müssen bei dem ortsansässigen oder gemeinschaftlichen  Kapitel nach einer Erlaubnis fragen, wenn sie eine Zeit in die Einsamkeit oder Urlaub wollen, und sie sollten das Notwendigste für diese Zeit von der Gemeinschaft erhalten, oder von Wohltätern in Übereinstimmung mit dem Kapitel und den gemeinschaftlichen Normen. Der ortsansässige Diener möge die Erlaubnis für ein paar Tage fortsein geben.

 

48. Vor der ersten Profeß muß jeder Novize, wen auch immer, als Administrator für seine Hinterlassenschaften einsetzen. Er soll sich auch freiwillig von seinen materiellen Gütern trennen sowie von allen Einkünften dieser Güter.

 

49. Vor der ewigen Profeß muß jeder Bruder eine absolute Verzichtserklärung über seinen ganzen materiellen Besitz ausarbeiten. Dies wird zeugnisgebend in Anwesenheit  von 2 Brüdern mit ewiger Profeß sein und es tritt wirklich am Tag der ewigen Profeß ein.

Aus einem gültigen Grund kann die Enteignung stillgestellt oder beendet werden oder um die zeitlichen Güter durch die Berücksichtigung irgendeines Geschehens oder was auch immer geschehen mag zu erlangen, wird die Erlaubnis des Dieners der Gemeinschaft benötigt, in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsnormen.

 

50. In Nachahmung des Beispiels des Hl. Franziskus, der für sich und seine Brüder in dieser Welt als Pilger und Fremdling zu leben begehrte und in der Pflege unserer franziskanischen Beobachtung in kapuzinischer Tradition, soll jeder Bruder mit ewiger Profeß vollkommen und feststehend auf alle Rechte, Besitz zu ergreifen oder was auch immer verzichten.

Jeder Bruder, was immer er verdient oder geschenkt bekommt, ist nicht Eigentümer von individuellem Besitz, sondern es gehört der Gemeinschaft. Das umfaßt alle Einkünfte, Zuschüsse, Versicherungen oder Erbschaften.

 

 



IV. Unser Leben in Keuschheit

 

51. Das Evangelium ist Berater für die Keuschheit um des Himmelreiches willen, das zu sehen ist als ein eschatolo- gisches Zeichen  zukünftigen Lebens. Es ist auch hineinzubeziehen in die Verpflichtung  zur vollkommenen   Enthaltsamkeit im Zölibat, weil er eine einzigartige Gabe von einem ungeteilten von Gott gegebenen Herzen ist. Es ist ein Herausstellen des Ursprungs von mehr fruchtbaren Reichtum, sowohl für unser eigenes Menschsein und unser spirituelles Wachstum, als auch zum Nutzen für andere. Diese überragende Gabe muß geschützt und gehegt werden durch eine uneingeschränkte Antwort auf die Gnade Gottes.

 

52. Die Brüder sollen antworten auf die Gnade des Herrn mit Hilfe eines Lebens von ununterbrochener Bekehrung und Selbstbelehrung im Orden zu leben ein Leben in Keuschheit. Wir können dies tun hauptsächlich durch pflegen:

a) eines glühenden Lebens von persönlichem und gemeinschaftlichen Gebet

b) einer tiefen Liebe für die Heilige Eucharistie,

c) einer persönlichen Liebe für und Vertrauen auf die Mutter Gottes, Verehrung  des Heiligen Josef und aller Heiligen,

d) einer echten Teilnahme am brüderlichen Leben der Gemeinschaft,

e)  durch eine Betrachtung und ein Studium des Wortes Gottes,

f)  einen häufigen Empfang des Bußsakramentes und regelmäßiger geistlicher Führung,

g)  eine freudige strenge Askese,

h)  einer aufopfernden Dienstbereitschaft füreinander und für die in Not,

i) einer gesund angewandten Disziplin bezogen auf ein ausgeglichenes Leben, bestehend aus Gebet, Handarbeit, Studium, Rekreation und Sport.

 

53. In allen unseren Worten und Taten sollten wir die Würde von allen Männern und Frauen anerkennen. Wir sollten uns bemühen dies zu zeigen (so wie es heißt): „Mit jungen Männern rede wie mit Brüdern, mit älteren Frauen wie mit Müttern, mit jungen wie mit Schwestern, in aller Zurückhaltung.“(1.Tim 5, 1-2)

 

54. In all unseren Verbindungen sollten die Brüder Respekt zeigen und Diskretion anwenden. Laßt uns eine selbstlose und reife menschliche Liebe zeigen, würdig eines echten Jüngers Jesu Christi. Wir sollten jede Freundschaft vermeiden, welche sich in einer ungesunden emotionalen Abhängigkeit äußert. Die Erfahrung lehrt uns, daß ausschließliches und auf sein Besitzrecht betontes Tun schädlich sind für unsere menschliche und spirituelle Entwicklung, unser gemeinschaftliches Leben und unsere geweihte Keuschheit.

 

 

V. Unser Leben im Gehorsam

 

55.  Das erste Ziel im Leben eines jeden Christen ist es, den Willen Gottes zu tun. Dem Beispiel des heiligen Franziskus folgend, sollen die Brüder immer danach trachten, ihren Willen mit dem Willen Gottes zu verbinden in Übereinstimmung mit seiner Kirche. Aus diesem Grund sollen die Brüder den evangelischen Rat des Gehorsams im Geiste von Glauben und Liebe in der Nachfolge Jesu Christi geloben, da Jesus selbst gehorsam war bis in den Tod. Wir anerkennen, daß dieser Gehorsam die Unterwerfung des eigenen Willens unter den unseres Superiors, des Erzbischofs von New York, unserem wohltätigen Ordinarius und dem Diener der Gemeinschaft als Vertreter der Gemeinschaft laut den Normen unserer Regeln Kanon 601 und den Normen der Regel des Lebens bedeutet.

               

56. Alle Brüder sollen sich an den glühenden Wunsch des hl. Franziskus erinnernd treue Söhne der katholischen Kirche sein. Wir verehren, respektieren und dienen unserem heiligen Vater, Bischof von Rom, Johannes Paul II., und seinen rechtmäßigen Nachfolgern (siehe Kanon 502). Unsere Gemeinschaft unterstellt sich der Jurisdiktion des Erzbischofs von New York, unseres wohlwollenden Ordinarius.

 

57.Das Forum, in welchem die Brüder den Willen Gottes für die Gemeinschaft erkennen, ist das Gemeinschaftskapitel (siehe Kapitel XI.). In jedem Kapitel sollen die Brüder offenherzig und vertrauensvoll ihre Wünsche und Nöte bedenken und Schwierigkeiten bekannt machen. Eine Atmosphäre von brüderlicher Aufnahme in Vertrauen und Offenheit, Milde und Nächstenliebe solle dieses Zusammensein charakterisieren. Alle Brüder, insbesondere jene, denen Verantwortung anvertraut wurde, sollen den Willen Gottes durch Gebet, persönliche Reflexion und brüderlichen Dialog entdecken.

 

58. Die Diener der Gemeinschaft lokal wie überregional wurden von den Brüdern erwählt als Hüter und Animatoren unseres evangelischen Lebenswandels. Dieses erzielen sie vorerst durch ihr gutes Beispiel, aber auch durch ihren Rat und aufmunternde Ermahnung. Zeitweise muß der dienende Bruder einen anderen Bruder beraten oder korrigieren. Dieses soll unter vier Augen mit größter Nächstenliebe, Diskretion, Milde gemäß dem Rat des hl. Franziskus geschehen. Die brüderliche Hilfe sollte in einem Geist der Demut empfangen werden und mit einer Willigkeit zuzuhören, um die Bedenken des Dieners zu verstehen.

 

59. Als Söhne des hl. Franziskus erinnern wir uns an die Worte und das Beispiel unseres Vaters, so daß wir auf unseren eigenen Willen tatsächlich verzichten können zur größeren Ehre Gottes. Aus diesem Grund ist ein Geist des Gehorsams zu Gottes vollkommenen Willen ein unentbehrlicher Teil unserer franziskanischen Berufung. Alle Brüder sollten leidenschaftlich suchen, was recht und gut ist aus Gottes Sicht, um seinen Willen sofort völlig, freudig und beständig zu tun.

 

60. Die Diener der Gemeinschaft sind dafür verantwortlich die Brüder zusammenzurufen und den Vorsitz über das Kapitel einzunehmen in einer Art und Weise, daß sie selbst den niedrigen Platz einnehmen. Die Diener sind verantwortlich, die Gemeinschaft zum Gebet anzuführen, so daß alle Begegnungen Akte der Anbetung und Verehrung sind. Sie sollen sich nach den Ansichten der Brüder erkundigen und wenn möglich eine Übereinstimmung erzielen; jene milde ermahnen, die in ihren Zielen verbissen oder verworren sind; jene aufmuntern, die in Schmerz und Schwierigkeiten sind und die Vision der Gemeinschaft zu sammeln, so daß sie ein Werkzeug des Wirkens des heiligen Geistes sei.

Die gemeinschaftlichen Normen geben spezifische Mittel an, durch welche die Pflichten des Gehorsams vermittelt werden sollen, sowie durch die Gemeinschaft des Hauses und dem lokalen Diener, durch die Gemeinschaft der Brüder und den lokalen  Kapiteln.

 

61. Alle Brüder nehmen teil an der Verantwortung des liebenden Gehorsams durch ihre Hilfe, dem Diener seine Last durch Aufmunterung und Gebet zu erleichtern, teil.

 

 

VI.  Unser Leben aus dem Gebet

 

62. In unserer Berufung als Jünger Jesu Christi und als wahre Söhne des Heiligen Franziskus müssen wir im persönlichen und gemeinschaftlichen Leben bemüht                 sein, authentische Menschen des Gebetes zu werden. Das Gebet soll wirklich das Herz unseres Lebensweges sein, in Übereinstimmung mit dem Kapitel V. der Regel des Heiligen  Franziskus.

 

63. Die Brüder, es sei denn entschuldigt, sollen das Offizium der Lesehore , der Laudes, Sext, Vesper und der Komplet gemeinsam beten. Der „Engel des Herrn“ wird unsere Gebete in den drei traditionellen Tageszeiten begleiten. Wir folgen der kapuzinischen-franziskanischen Ordnung, welche unsere besonderen liturgischen Feiern verzeichnet.

 

64.  Jeden Tag soll sich die Gemeinschaft 2x1 Stunden - Periode für die Meditation, Betrachtung und geistliche Lesung widmen. Am Morgen soll das privat geschehen, am Abend dann gemeinsam vor dem ausgesetzten Allerheiligsten. Der Segen  mit dem Allerheiligsten soll nach der Zeit der Anbetung wenigstens einmal in der Woche, aber besonders an Tagen der gemeinschaftlichen Versammlungen und Feierlichkeiten folgen.

 

65. Wenn ein Bruder von der Gemeinschaft abwesend ist, wird  nachdrücklich gebeten, das Gebetsleben der Gemeinschaft treu weiterzuführen.

 

66.  Die Feier der Eucharistie ist der vollendete Ausdruck unseres Glaubens und unserer Einheit in Christus. Sie wird deshalb jeden Tag mit der gebührenden Ehrfurcht und Hingabe gefeiert. Wie das Stundengebet, so ist die eucharistische Liturgie in Über -einstimmung mit den ordnungsgemäßen liturgischen Normen, die von der Kirche festgesetzt sind, zu feiern. Alle anwesenden Priester sind zur Konzelebration des eucharistischen Opfers angehalten.

 

67.  Unsere Liebe Frau ist in all unseren Bruderschaften durch das Beten des Angelus und des Rosenkranzes in besonderer Weise zu verehren. Votivmessen zu Ehren Mariens sollen besonders am Samstag gefeiert werden. Unsere Liebe Frau von Guadalupe ist die Patronin unserer Gemeinschaft, deshalb wird jeder Bruder unserer Lieben Frau unter diesen Namen geweiht werden. Das Fest unserer Lieben Frau von Guadalupe wird als ein Fest gefeiert. Zusammen mit den franziskanischen Heiligen sollen die Brüder auch eine besondere Hingabe zum Heiligen Josef als unser Vorbild haben, in der Weise von:  Armut, Demut, Gehorsam, Keuschheit und die Würde  handwerklicher Arbeit.

 

68. Jenen Brüdern, welchen es gut tut, sollen den Rosenkranz nach der Komplet gemeinsam beten. Die Brüder sind ermutigt, den Rosenkranz privat oder wenn sie unterwegs sind zu beten.

 

69.  In beiden, dem privaten und gemeinsamen Gebet, sollen die Brüder alle Nöte Gott anempfehlen, besonders die unseres Heiligen Vaters, die der Bischöfe der Kirche, des wohlwollenden Ordinarius der Gemeinschaft, die unserer Schwestern und Mitarbeiter,  all unserer Wohltäter und Familienmitglieder der Brüder.

 

70.  Ein Geist des Gebetes sollte besonders in der Kapelle und Sakristei und in der ganzen Bruderschaft vorherrschen. Achtsame Stille ist von dem Ende der Komplet bis zum Frühstück zu halten.

 

71. An einem Tag in der Woche soll jede Bruderschaft sich bewußt dem Geist der Ruhe und Sammlung widmen. Dieser Tag soll Vorrang über die alltäglichen Erfordernisse des Apostolates haben und Zeit zu mehr intensiven Gebets,                 Unterricht oder was immer den Nöten der Bruderschaft abhilft genutzt werden

 

72. Jeden Monat sollen die Brüder mindestens einen Tag des persönlichen Gebetes in der Einsamkeit nehmen.

 

73. Zweimal im Jahr soll sich jeder Bruder eine längere Zeit einer Erneuerung  zurückziehen in Übereinstimmung mit den Normen der Gemeinschaft. Das soll eine Zeit in der Gemeinschaft und eine individuell geschehen. Der Rückzug in der Gemeinschaft soll mindestens fünf Tage dauern.

 

74. Um in ihrem geistlichen Wachstum voranzuschreiten und zu größerer Reinheit des Herzens zu gelangen, sind die Brüder angehalten, häufig das Sakrament der Versöhnung  zu empfangen.

 

75.  Die Heilige Schrift lehrt uns, daß es ein heiliger und hilfreicher Gedanke ist, für die Verstorbenen zu beten. Übereinstimmend schrieb der Heilige Franziskus in seiner Regel, daß die Brüder darauf achten sollen, für die Toten sorgfältig zu beten. Die Brüder sind ermahnt, sich regelmäßig in ihren Gebeten der gläubig verstorbenen Seelen zu erinnern, besonders der verstorbenen Mitbrüder, Verwandten und Wohltätern. Der Kapuzinischen Tradition folgend, möge jede Bruderschaft eine Totengedenkmesse für alle verstorben Mitbrüder, Schwestern, Verwandte, Mitglieder der Vereinigung und Wohltätern am 3.Oktober feiern.

Nach dem Tod eines Bruders oder einer Schwester, soll jeder Priester eine Messe über die Konzelebration der Beerdigungsmesse hinaus feiern. Zusätzlich soll der Diener der Gemeinschaft dafür sorgen, daß eine gregioranische Reihe von 30 Messen in 30 folgenden Tagen mit einigen Priestern der Gemeinschaft gehalten wird. Das Offizium der Toten soll für die Ruhe der Seele eines jeden Bruders oder einer jeden Schwester, die gestorben sind, gebetet werden. Bei dem Tod der Eltern eines Bruders oder einer Schwester, soll jeder Priester eine Messe über die Konzelebration bei der Beerdigung hinaus feiern. Für andere Mitglieder der unmittelbaren Familie, soll eine Messe gefeiert werden und der zuständige Diener möge einen Toten-Gedächtnisgruß senden. In den Fällen, sollen die Brüder, die keine Priester sind, in der Heiligen Messe und Kommunion für die Verstorbenen beten. In dem Fall, daß ein anderer Verwandter stirbt, sollen die Brüder einfühlsam mit dem passenden Beileid reagieren

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76. Alte oder gebrechliche Brüder sollen das Sakrament der Krankensalbung erhalten, um sie geistlich in ihren Bedürfnissen und Nöten zu stärken.

 

77. Jeden Monat kann jeder Priester drei Messen in den eigenen Intentionen feiern. Die anderen Brüder können den zuständigen Diener ersuchen, um eine Messe monatlich für ihre Intentionen oder ein besonderes Anliegen zu feiern. Die Brüder werden großzügig auf die Wünsche nach Meßintenionen unserer Schwestern hören.

 

VII. Unser brüderliches Leben in Christus

 

78.  Wir leben zusammen wie Brüder einer Familie, die vereint in unsere Liebe zu Christus ist. Die unterschiedlichen Talente und Persönlichkeiten der Brüder sollten unser brüderliches Leben in Christus verschönern und nicht ein Grund zur Uneinigkeit sein. Die Brüder halten sich einander in Hochachtung und sollen allzeit darauf bedacht sein, die Eigenart und den guten Ruf gegenseitig zu schützen und zu achten.

 

79. Da wir als mindere Brüder immer den geringsten Platz suchen, sollten wir einander dienen und den gegenseitigen Bedürfnissen zuvor kommen. Die Brüder mögen sich einander durch Gebet, gegenseitige Ermutigung, ehrliche Kommunikation und aufopferungsvollen Dienst, wenn brüderlicher Beistand von Nöten ist, unterstützen. Entsprechend des Geistes des Heiligen Franziskus sollen die Brüder, welche verschiedene Ämter und Verantwortung tragen, keine besonderen Privilegien haben.

 

80. Ein friedvoller, freudiger und betender Geist sollte unsere Bruderschaften charakterisieren. Um diesen Geist zu bewahren und die Qualität unseres brüderlichen Lebens zu vertiefen, entscheiden wir uns, keinen Fernseher in unseren Bruderschaften zu haben. Zusätzlich sollte eine praktizierte Klausur für das Privatleben der Brüder eingerichtet werden. Die Zimmer der Brüder sollten außerdem in der Klausur sein.

 

81.  Es ist unser Brauch, daß die Brüder in der Bruderschaft essen und schlafen, es sei denn besondere Umstände machen dies unmöglich oder unpraktizierbar.

 

82. In Befolgung der langen Kapuziner-Tradition, sollten alle Gäste mit franziskanischer Gastfreundschaft empfangen werden. Für die Bedürfnisse unserer Gäste sollte Sorge getragen werden. Ein wenig Raum oder einige Vorkehrungen sollten für die Übernachtung  von  Besuchern bereitet werden.

 

83. Die Brüder versammeln sich regelmäßig zum Studium und Austausch unserer kapuzinischen-franziskanischen Tradition und einem Leben unserer vorangehenden Erneuerung. Dies könnte die Form des gemeinschaftlichen Gesprächs werden, um über die authentischen franziskanischen und                 kapuzinischen Quellen zu sprechen.

 

84. Als Brüder müssen wir uns allzeit gegenseitig mit Respekt, Achtung und gegenseitiger Sorge begegnen, aber besonders gegenüber solchen Brüdern, die von Krankheit und Verletzungen heimgesucht oder die alt sind. Die besonderen physischen, emotionalen und spirituellen Nöte derjenigen Brüder sollten ein Anliegen der ganzen Gemeinschaft sein, besonders der Bruderschaften, wo diese Brüder wohnen.

 

a) Selbst die Wünsche eines einzelnen, ernsthaft gebrechlich gewordenen Bruders, darf niemals als Last angesehen werden, sondern vielmehr bereitwillig als ein Segen umarmt und angenommen werden. Deshalb werden Gesunde oder Kranke, Junge und Alte  viele Gelegenheiten erhalten, sich einander im gegenseitigen Handeln durch den Geist der Geduld, Demut, Güte und brüderlicher Liebe auszudrücken.

 

b) Solche Brüder, die von Krankheit oder Schwachheit und mit der Begrenztheit, die häufig das Alter begleitet, betroffen sind, stellen für die Gemeinschaft einen besonderen Reichtum dar. Diese Brüder können in hohem Maße unser Leben durch ihre Präsenz, Gebet und Beispiel bereichern. Sie können uns alle geistig erbauen und erziehen. Besonders den Jungen zeigen sie, wie sie uns unser eigenes Kreuz am besten mit Geduld, Nächstenliebe und Hoffnung tragen können. Betagte und in ihrem Wirkungsbereich eingeschränkte Brüder dürfen nie das Gefühl haben, isoliert oder abgeschoben zu sein, sondern vielmehr in das Innerste unseres Lebens einbezogen zu werden und soweit sie fähig sind an den täglichen Aufgaben und laufenden Aktionen teilzunehmen, welche unser Leben ausmachen.

 

c) Als gottergebene Männer, die Gelübde abgelegt und uns gegenseitig verpflichtet haben, verzichten wir freiwillig auf jedes Recht von Alter oder Krankheit uns von der Pflicht zu entheben, die unverzichtbaren Elemente zu leben, die in unserer Lebensregel geschrieben sind. Wir verstehen, daß unser Dienst für Gott, sein Volk und füreinander nicht am Ende unserer apostolischen Tätigkeiten aufhört, sondern am Ende eines großherzigen und treuen geweihten  Lebens. So hoffen wir, als Gottes unwürdige Diener ein gnädiges Urteil zu erhalten. Wir sehen das Recht auf gewöhnliche Pensionierung für unseren religiösen Berufsstand als unpassend an.

 

85. Die Brüder können die Gemeinschaft auf einen von drei Wegen verlassen:

1.     Wechsel in eine andere Gemeinschaft

2.     Austritt

3.     Entlassung

 

Die folgenden Normen treffen in diesen Situationen zu:

 

a) wenn ein Bruder wünscht, in eine andere Gemeinschaft einzutreten, muß er            die folgenden Schritte für den Übertritt beachten. Falls er die zeitlichen Gelübde                 hat, soll er eine Beurlaubung für den Rest seiner verbleibenden zeitlichen Profeß erbitten, mit der Zustimmung des Gemeinschaftskapitels und der Erlaubnis des wohlwollenden Ordinarius. Wenn er die ewigen Gelübde hat, soll er sich für ein Jahr beurlauben lassen, mit der Zustimmung des Gemeinschaftskapitels und der Erlaubnis des wohlwollenden Ordinarius. Am Ende des Jahres soll er entweder zurückkehren oder die Dispensation des wohlwollenden Ordinarius erbitten oder in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftskapitel eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ersuchen.

b)  wenn ein Bruder mit zeitlichem Gelübde wünscht, die Gelübde zurückzunehmen, kann er das tun am Ende der Gelübdedauer oder er kann den wohlwollenden Ordinarius um Dispens bitten. Wenn ein Bruder die ewigen Gelübde hat, soll er um Dispens beim wohlwollenden Ordinarius durch den Diener der Gemeinschaft ersuchen.

Wenn der Bruder ein Diakon oder Priester ist, ordiniert für unsere Gemeinschaft, müssen geeignete Abmachungen mit dem wohlwollenden Ordinarius getroffen werden, die seinen Status als ein Mitglied des Klerus der Erzdiözese angehen und alle diözesanen Statuten müssen beachtet werden. Wenn er nicht in der Erzdiözese bleiben möchte, muß er das vor dem Verlassen der Gemeinschaft abklären.

Wenn er in einer anderen Jurisdiktion ordiniert wurde, soll er sich dort dem Gehorsam unterstellen.

c)  Das Weggeschicktwerden eines Bruders von der Gemeinschaft kann sich in schweren Fällen ereignen und in Übereinstimmung mit der, im universalen Kirchenrecht (Kanon 694 und Kanon 1395-98) für Ordensleute, festgehaltenen Vorgehensweise.

In Fällen von Entlassung soll der Diener der Gemeinschaft sich bemühen, zuvor mit Unterstützung von anderen Brüdern diesem Betreffenden zu helfen, zur Reue zu kommen und die geeignete Buße für seine Besserung anzunehmen.

Wenn dies sich als sinnlos oder ungeeignet erweist, soll der Diener den wohlwollenden Ordinarius informieren, nachdem er die Vorgehensweise des Kanons 697-700 erfüllt hat und die Meinung des Gemeinschaftskapitels anhörte. Der wohlwollende Ordinarius muß im Falle der Entlassung die letzte                 Entscheidung treffen und der betreffende Bruder hat das Recht, sich an ihn zu wenden(Kanon 316).

Wenn der entlassene Bruder ein Diakon oder Priester ist, muß er sich an den Ordinarius wenden, um seinen kirchlichen Status in Übereinstimmung mit dem Kanon 701 aufzulösen. Eine formelle Erklärung der Entlassung ist vom Diener der Gemeinschaft vorzubereiten.

Zu der Dispension oder Entlassung irgendeines Bruders mit Profeß wird der Diener der Gemeinschaft zu dieser Angelegenheit eine formelle Erklärung aufstellen, die das Ende aller Verpflichtungen auf  beiden Seiten anzeigt.

               

86. Das Gemeinschaftskapitel möge einem Bruder mit ewiger Profeß erlauben, außerhalb der Gemeinschaft für eine Periode der Urteilsfindung bis zu einem Jahr zu leben. Die Gemeinschaft möge auch einen Bruder eine Zeit der Exklausierung erlauben, jedoch nicht über drei Jahre hinaus (Kanon 687).

Alle Verpflichtungen, die im allgemeinen Recht festgehalten sind, müssen beachtet werden. Während dieser Zeit soll der Bruder in Kontakt mit der Gemeinschaft durch seinen Diener bleiben und ist im Gebet und Interesse der Brüder zu unterstützen. Im Falle eines Klerikers muß er eine Zuweisung in der Erzdiözese New York erhalten oder in irgendeinen zuständigen Ordinarius mit Genehmigung des Erzbischofs von New York.

               

87. Alle Verpflichtungen und Rechte hören „ipso facto“ (bei Eintritt dieses Faktes)  der Entlassung auf, die von diesem Beruf hergeleitet sind.

 

VIII.        Unser Leben in Buße

 

88.  Als Söhne vom Heiligen Franziskus in der Bedürftigkeit zu täglicher Umkehr sind wir als einzelne und eine Gemeinschaft gerufen, Buße zu tun. Wir müssen in einer Art und Weise leben, die die Echtheit unserer franziskanischen Berufung nachweist. Deshalb lassen sich die Brüder zufriedenstellen mit dem notwendigen Minimum und nicht mit dem gestatteten Maximum in unseren Konventen, in unserem Essen und Trinken und in allen wesentlichen Dingen. Laßt uns also zufrieden sein mit dem Lärm und der Armut unserer Umgebung, lästigen Forderungen unseres allgemeinen und apostolischen Lebens, Mangel an Schlaf und all den anderen Gelegenheiten, die der Herr gegeben hat, ein bußfertiges Leben zu leben.

 

89. Zu pflegen eine sichtbare strenge Einfachheit in den Konventen und zu vergrößern die Kraft der heiligen Bilder, die wir benutzen. Wir wollen nur einen solchen Gegenstand in allen gemeinschaftlichen Räumen haben. Ein anderes einfaches religiöses Bild kann für spezielle Feste, Oktaven und Jahreszeiten aufgestellt sein.

Um den kapuzinischen Charakter von unseren Konventen zu erhalten und um uns selbst und anderen in den tiefen Kern unseres katholischen Glaubens zu führen, sollte ein Ebenbild des Gekreuzigten Herrn Jesus Christus auffällig im Refektorium zu sehen sein oder an einem sonstigen geeigneten Platz in den Konventen. In allen Kapellen unserer Konvente sollen sowohl das Bild von unserer Gemeinschaftspatronin, unserer Lieben Frau von Guadalupe, als auch das San Damiano Kreuz sein, welches uns an unsere Verantwortung zum Wiederaufbau der Kirche erinnert.

               

90. Das ganze Gebäude, wo die Brüder leben, sollte von Einfachheit und Armut sprechen. Fußboden- und Wandverkleidung, Gardinen, überflüssige Dekorationen und unnötige Möbel sind nicht erlaubt. Das trifft auch für die Schlafräume der Brüder zu. Diese sollten sauber und einfach sein, ohne eine größere Menge an Kunst und Gegenständen, auch wenn sie für religiöse Zwecke verwendet werden. Die Brüder sollen auf einer einfachen Matratze schlafen, welche auf den Fußboden gelegt ist.

 

91. Im Einklang mit unserer kapuzinischen Tradition soll der Tisch, an dem die Brüder ihre Mahlzeiten essen, von einfacher Art sein und aus Holz gemacht. Tischdecken werden nie benutzt, nicht einmal bei festlichen Gelegenheiten.

               

92. Sowohl die Reinigung und Aufrechterhaltung von den Konventen als auch das Kochen der Mahlzeiten werden von den Brüdern selbst getan.  Außergewöhnliche  Instandhaltungen können die Fähigkeiten anderer fordern, wie auch immer sollte die Unterstützung von Wohltätern gesucht werden, bevor wir eine fachmännische Hilfe anstellen.

               

93. Die Brüder sollen fasten während jener in der Regel des Heiligen Franziskus erwähnter Zeit. Eine Fastenzeit, die sich vom Fest Allerheiligen bis zum Fest der Geburt Christi erstreckt, ist einzuhalten. Die Fastenzeit der Kirche, die dem Fest der Auferstehung vorausgeht, ist ebenso einzuhalten. Für jene Brüder, die es verlangen, darf eine „Segensfastenzeit“ eingehalten werden in Übereinstimmung der kapuzinischen Tradition.

 

94. Die Brüder sollen fasten bei den Vigilien vom Fest Maria Empfängnis und dem Fest des Heiligen Franziskus. Jeden Freitag ist ein Tag von Fasten und Enthaltsamkeit, wenn nicht ein spezielles Fest oder eine Festlichkeit ist. Abstinenz von Fleisch sollte ebenso mittwochs eingehalten werden.

               

95. Wein, Bier und Süßigkeiten sind nicht aufzutischen in den Konventen, außer an Festtagen beschlossen durch die Gemeinschaft. „Harter“ Alkohol sollte nie serviert werden, er sollte auch nie gekauft, als Geschenk angenommen oder gelagert werden. Um unsere gute Gesundheit und unser Wohlbefinden besser aufrecht zu erhalten, benutzen die Brüder keinen Tabak in irgendeiner Form.

 

96. Zusammen mit diesen Kasteiungen sollen die Brüder danach trachten mit froher Miene Zeit und Energie aufzuopfern, im Bezug der Selbstaufopferung, zur Rettung der Seelen. Unser Leben der Buße soll eine Bereitschaft des Geistes, Herzens und Körpers fördern, uns selbst großzügig zu geben. Diese großzügige Selbsthingabe soll den Brüdern ermöglichen, die Initiative zu ergreifen, um die Forderungen unseres Lebens voll in die Arme zu schließen ohne sich zu beklagen, auch in einem Geist ,der Zeugnis gibt von der Freude am Herrn.

 

 IX. Unser Leben in der Ausbildung                                                                                                                                                         

 

97. Ausbildung ist ein sich herausbildender Prozeß von Bekehrung, die hinführt zu einem erfüllten christlichen Leben nach den Werten unseres franziskanischen Lebens in der kapuzinischen Tradition. Diese Entwicklung fordert das aktive Einbeziehen des Einzelnen und der Gemeinschaft unter der Führung des Heiligen Geistes. Bei dieser wichtigen Arbeit, die für das Wachsen unserer Gemeinschaft                 und ihrer Effektivität im Leben und in der Mission der Kirche so lebensnotwendig ist, werden wir durch die Prinzipien und Werte, die sowohl im kanonischen Recht (Kanon 307, 641-653) und in den Dokumenten der Gemeinschaft unter dem Titel „Normen der Struktur“ grundgelegt sind, geleitet.

               

a)  Der überall stattfindende Prozeß der Strukturierung liegt in der Verantwortung des Dieners der Gemeinschaft und seines Rates unter Einbeziehung der Unterstützung des Gemeinschaftskapitels. Die verschiedenen Abschnitte der Ausbildung: Vorpostulat, Postulat, Noviziat, zeitlichen Gelübde und Vorbereitung der ewigen Profeß stehen jeweils unter der Leitung eines Bruders mit ewigen Gelübden, der durch den Diener der Gemeinschaft und seines Rates, mit der Bestätigung des Gemeinschaftskapitels, ernannt wurde.

 

b)  Wo irgendeine Ausnahme in der Ernennung eines persönlichen Begleiters von dem Diener der Gemeinschaft und seinem Rat für nötig erachtet wird, ist die Erlaubnis des Gemeinschaftskapitels erforderlich.

 

98. Alle, die sich für unseren Lebensweg interessieren, sollten sich an die Berufungsverantwortlichen wenden, der die Eignung und Bereitschaft desjenigen klarer erkennt, als Mitglied unserer Gemeinschaft zu leben. Wenn der Verantwortliche für Berufungen der Meinung ist,  daß einer sowohl den ehrlichen Wunsch als auch die Fähigkeiten besitzt, unseren Lebensstil zu teilen, stellt er diesen dem Diener der Gemeinschaft für ein formelles Gespräch vor, wie es im II. Kapitel der Regel des Heiligen Franziskus festgelegt ist. Auf die Empfehlung des Dieners der Gemeinschaft hin, schreibt dieser Interessent einen Brief, in dem er die Bitte äußert, in das Postulat aufgenommen zu werden. Sobald dieser Brief angenommen ist, wird der Suchende offiziell als Kandidat                 betrachtet.

 

a)  Der Berufungsverantwortliche trägt die Verantwortung, das die ganze Dokumentation und andere Erfordernisse, die für den Eintritt in das Postulat notwendig sind, erfüllt wird.

 

99. Das Postulat, die erste Stufe der Ausbildung für unsere Lebensweise beinhaltet die Erfahrung, in einer unserer Bruderschaften für sechs Monate bis zu einem Jahr zu leben. Dieser Zeitraum kann falls nötig auf zwei Jahre ausgedehnt werden.

 

a)    Die Ausbildung der Postulanten wird unter der Aufsicht eines Postulatsleiters sein, der das Programm des Postulates so gestaltet, daß jedem Postulanten Hilfestellung geboten wird, seine Absicht und Bereitschaft in das Noviziat einzutreten, zu überprüfen. Die folgenden Mittel werden eingesetzt, um die Ziele des Postulates zu erreichen: 

(1)gelebtes brüderliches Leben, (2) Teilnahme am gemeinschaftlichen Gebet, (3) geeignete Kurse, (4) Erfahrungen in den apostolischen Tätigkeiten der Gemeinschaft.

 

b) Mit Eintritt in das Postulat soll der Postulant eine Verzichtserklärung unterschreiben, in der er auf alle Ansprüche aufgrund seiner getanen Arbeit oder seiner geleisteten Dienste verzichtet, die er während seiner Zeit in der Gemeinschaft getan hat, und ebenso verzichtet er auf das Recht, Ausgleichsansprüche für eventuelle Unfälle zu erheben oder wegen Folgen von Verletzungen zu klagen, die ihm während der Zeit in der Gemeinschaft widerfuhren.

 

c)  Beim Einschätzen der Postulanten und ihrer Zulassung zum Noviziat müssen sowohl die Erfordernisse des kanonischen Rechts als auch der Lebensregel in Übereinstimmung mit den Ausbildungsnormen sorgfältig beachtet werden. Der Postulatsleiter wird von Zeit zu Zeit dem Gemeinschaftskapitel einen Bericht vorlegen, in dem er über den Fortschritt der Postulanten und ihrer Bereitschaft, in das Noviziat einzutreten, berichtet. Gegen Ende der Postulatszeit muß der Postulant auf Empfehlung des Postulatsleiters den Diener der Gemeinschaft bitten, in das Noviziat eintreten zu dürfen. Der Diener der Gemeinschaft darf diejenigen Postulanten zum Noviziat zulassen, die die erforderliche Mehrheit in der Abstimmung des Gemeinschaftskapitels erreicht haben. Sobald diese Erlaubnis gegeben wurde, soll der Diener der Gemeinschaft den Erzbischof von New York um Erlaubnis bitten, den Postulanten im Noviziat zu empfangen und ihm den Habit unserer Bruderschaft zu gewähren. Es liegt in der Verantwortung des Dieners der Gemeinschaft darauf zu achten, daß alle Erfordernisse für eine gültige und legale Zulassung zum Noviziat erfüllt sind.

               

100. Das Noviziat, die zweite Stufe der Ausbildung für unseren Lebensweg, markiert den Beginn des Lebens in der Gemeinschaft. Damit das Noviziat gültig ist, muß es zwölf  fortlaufende Monate umfassen. Wenn ein Novize länger als 15 Tage abwesend ist, müssen diese Tage nachgeholt werden. Wenn er für 3 Monate abwesend ist, ist das Noviziat ungültig.

               

a)  Das Noviziat muß in einem Noviziatshaus verbracht werden. Dafür soll der                 Diener der Gemeinschaft und sein Rat mit der Zustimmung des Gemeinschaftskapitels eine bestimmte Bruderschaft als das Noviziatshaus bestimmen. Diese Bestimmung sollte durch den Diener der Gemeinschaft schriftlich festgehalten werden. Der Diener der Gemeinschaft kann jedoch den                 Novizen erlauben, eine bestimmte Zeit in einem anderen Haus der Gemeinschaft zu leben, das er bestimmt.

 

b)  Die Ausbildung der Novizen wie auch die Beurteilung und Überprüfung ihrer Berufung soll unter der Führung eines Noviziatsleiters geschehen. Er muß immer der Autorität des Dieners der Gemeinschaft und seines Rates unterworfen sein und mit ihr kooperieren und zwar im Hinblick auf die Verwaltung des Noviziates. Wenn der Noviziatsleiter es wünscht, kann er die Hilfe von einem oder mehreren Assistenten in Anspruch nehmen, während er die Verantwortung über den Tagesablauf im Noviziat behält.

               

c) Das Noviziat muß entsprechend der Normen der Ausbildung der Gemeinschaft geführt werden. Die wichtigsten Mittel um die Ziele des Noviziates zu erreichen, namentlich die Verinnerlichung und Vertiefung der christlichen und franziskanischen Bildung der Novizen, sind folgende: (1) Gebet,  (2) Studium, (3) Anweisung, (4) brüderliches Leben und (5) apostolische Erfahrung.

 

d) Drei Einschätzungen des Novizen sollen während des Noviziatsjahres von jedem Novizen gemacht werden: namentlich im IV., VIII., und X. Monat.

Alle Brüder der Gemeinschaft mit ewiger Profeß sollen eine beratende Stimme                 in dieser Einschätzung haben. Im X. Monat soll ein Votum über jeden Novizen                 erbracht werden, die seine Bereitschaft zur Zulassung der ersten Profeß betrifft. Dieses Votum wird von allen Brüdern des Gemeinschaftskapitels abgegeben. Falls über die Eignung eines Novizen Zweifel bestehen, kann das Noviziat um ein weiteres Jahr verlängert oder durch den Diener der Gemeinschaft begrenzt werden. Ein Novize ist immer frei, die Gemeinschaft zu verlassen. Gleichzeitig hat der Diener der Gemeinschaft die Autorität einen Novizen wegzuschicken, wenn er dies für notwendig hält.

 

e)  Innerhalb der letzten 2 Monate muß jeder Novize auflisten, was er an materiellen Gütern hat, entsprechend der gemeinschaftlichen Normen. Zu den zeitlichen Gelübden tritt jeder Bruder alle Rechte auf eventuellen Lohn, Versicherungen und alle anderen Güter oder Geldgeschenke ab, ausgenommen Erbschaften.

 

101. Der Zweck der ersten oder zeitlichen Profeß besteht für jeden Bruder darin, sich in die Gemeinschaft einzugliedern und das Verstehen unserer Lebensweise zu vertiefen, vor allem aber seine Erfahrung mit dem Leben der Gelübde zu machen. Mit dem Gebet, der Lebenserfahrung und dem Gespräch mit denjenigen, die für seine Ausbildung verantwortlich sind und mit geistlicher Begleitung als Grundlage, wird dem Bruder geholfen, herauszufinden, ob er die ewige Profeß (der Gelübde) nach der Zeit der zeitlichen Gelübde in unserer Lebensweise erbeten soll. Die letzte Entscheidung beruht sowohl auf der Bereitschaft des einzelnen als auch auf seine Einschätzung durch die Gemeinschaft, entsprechend den Ausbildungsnormen.

 

a) Die zeitlichen Gelübde für unsere Brüder nimmt der Erzbischof von New York oder sein Gesandter entgegen. Die Zeit der zeitlichen Gelübde dauert mindestens 3 Jahre und ist jährlich zu erneuern. Diese Zeitspanne kann durch das Gemeinschaftskapitel um  3 Jahre verlängert werden.

 

b) Während die Brüder in den zeitlichen Gelübden sind, werden sie von einem     „Direktor für die zeitlichen Gelübde“ beaufsichtigt, der dafür sorgen soll, daß diese Brüder sowohl geeignete Studien über das franziskanische Leben als auch über die speziellen Aufgaben bekommen, die für das übliche Leben und Apostolat notwendig sind. Er soll auch dafür sorgen, daß alle Normen des kanonischen Rechts und der Gemeinschaft sorgfältig beachtet werden.

 

c) Ungefähr 2 Monate bevor seine Gelübde auslaufen soll jeder Bruder mit zeitlicher Profeß einen Brief an den Diener der Gemeinschaft  schreiben, in dem er um die Erneuerung seiner Gelübde bittet. Nach Empfang dieses Briefes, soll der Diener der Gemeinschaft jeden Bruder mit zeitlicher Profeß dem Gemeinschaftskapitel vorstellen, damit dieses ihn einschätzt und ihr Votum für die jährliche Erneuerung seiner Profeß abgibt.

 

102. Die ewigen Gelübde, eine totale Weihe des einzelnen Bruders an den Willen Gottes und des Lebens nach dem Evangelium, sind eine großartige Quelle der Inspiration und auch ein gutes Beispiel für alle Brüder in den verschiedenen Stufen der anfänglichen Ausbildung. Ebenso dienen sie als Unterstützung und Ermutigung für alle Brüder mit ewiger Profeß, indem sie sie zu größerer Treue und fortwährender Erneuerung in ihrem persönlichen und gemeinschaftlichen  Leben  herausfordern.

 

a)  Ungefähr 6 Monate bevor die Zeit der zeitlichen Profeß endet, sollten die Kandidaten einen Brief an den Diener der Gemeinschaft schreiben, in dem sie um die ewige Profeß bitten. Das Gemeinschaftskapitel muß jeden Bruder zulassen, der entsprechend den Normen der Gemeinschaft die ewigen Gelübde erbittet.

 

b) Sobald ein Bruder zugelassen ist, muß der Diener der Gemeinschaft den Erzbischof von New York über die Bitte des Bruders um die Zustimmung des Gemeinschaftskapitels informieren, um dann die notwendige Erlaubnis für die ewige Profeß zu erbitten. Die ewige Profeß der Gelübde unserer Brüder wird vom Erzbischof von New York oder seinem Gesandten entgegengenommen.

 

c) Diejenigen Brüder, denen es genehmigt wurde, die Ewige Profeß abzulegen, sollen sich in einem Zeitraum darauf vorbereiten, und zwar durch spezielle Gebete, Dienst und Brüderlichkeit, entsprechend unserer Ausbildungsnormen. Ebenso sollen sie eine Verzichtserklärung aufstellen, in der sie auf alle materiellen Güter und Erbschaften verzichten, wie sie sie für die Ablegung der Gelübde benötigen. (Lebensregel 49)

 

d)  Die Ordensprofeß ist eine Zeit besonderer Gnade, nicht nur für den einzelnen Bruder, der seine Profeß ablegt und die ganze Gemeinschaft, sondern auch für die Verwandten und die Freunde des Profeßbruders, für diejenigen mit denen wir in unseren  Apostolaten arbeiten und denen wir dienen und für die ganze Kirche Gottes. Unsere Profeßfeiern sollen als geistliche Ereignisse gefeiert werden, in welchen die Gemeinschaft mit der Familie der Brüder und den Gläubigen zusammenkommt zu einer Feier von Gottes Gnade und Güte. Diese Feiern sollen sowohl die Armut als auch die einfache und demütige Freude des hl. Franziskus und seiner frühen Gefährten widerspiegeln.

 

103. Die Formel, die in unseren Profeßzeremonien gebraucht wird, lautet wie folgt:

 

a)  Wenn der Erzbischof von New York oder ein anderer von ihm beauftragter                 Bischof die Gelübde des Bruders entgegennimmt, sagt er:

„Ich, Bruder..., von..., gelobe und verspreche dem allmächtigen Gott, der seligen Jungfrau Maria, unserem heiligen Vater Franziskus und dir, ehrwürdigster Vater, die Regel der Minderbrüder (für ein Jahr...alle Tage meines Lebens) zu beachten, wie sie von Papst Honorius bestätigt wurde und wie sie in der Regel      der Franziskanerbrüder von der Erneuerung interpretiert ist, nämlich, leben im Gehorsam, ohne Eigentum, in Armut und Keuschheit.“

 

b) Wenn der Erzbischof von New York dem Diener der Gemeinschaft oder        irgend                 jemand anderen beauftragt, die Profeßgelübde entgegenzunehmen, sagt er: „Ich, Bruder..., von..., ...und dir, Bruder...“

 

c)  Da die Praxis der häufigen Gelübdeerneuerung ein hilfreiches Mittel ist, die                 weitergehende Ausbildung aller Brüder zu stärken, in dem sie sie zu größerer Treue zu unserem Lebensweg bis zum Tod auffordert, wird gefordert, daß alle Brüder mit Profeß gemäß der ehrwürdigen kapuzinischen Tradition entsprechend der obigen Formel jede Woche am Freitag ihre Gelübde gemeinsam erneuern.

 

 

104.  Die Ausbildung im Seminar macht einen bedeutenden Teil in der Ausbildung einiger unserer Brüder aus. Diese Brüder sollten ihre Studien sehr ernst nehmen, sowohl für ihr persönliches Wachstum im Wissen und Praxis ihres katholischen Glaubens als auch zur Vorbereitung auf das Priestertum Jesu Christi und den Dienst an seinem Volk im Priesteramt.

 

a) Alle Brüder, die gern ein Studium im Seminar anstreben würden, müssen hinsichtlich dieser Studien die Ausbildungs- normen beachten.

 

b) Die gesamte Seminarausbildung liegt in den Händen eines Leiters der priesterlichen Ausbildung. Er sollte ein Bruder mit akademischer Erfahrung  sein. Seine Pflichten umfassen: (1) Dafür zu sorgen, daß alle Erfordernisse des Seminars von jedem Studentenbruder erfüllt werden. (2) Immer informiert zu sein, über ihren akademischen Fortschritt und alle anderen notwendigen Informationen. (3) Sorgfältig darauf zu achten, daß die Ausbildungsnormen beachtet werden. (4) Den Diener der Gemeinschaft zu informieren, wenn studierende Brüder für die Dienste und Beauftragungen berechtigt sind.

               

c)  Wenn ein studierender Bruder als Kandidat für den niederen Wein vorgestellt wird, soll der Diener der Gemeinschaft entsprechend den Gemeinschaftsnormen der Weihen zugelassen ist, soll der Diener der Gemeinschaft den Erzbischof von New York bitten, die notwendigen Beauftragungspapiere auszustellen und er soll alle Ver-einbarungen entsprechend dem Willen des gleichen wohlwollenden Ordinarius für die Weihe treffen.

 

105. Wir erkennen und schätzen den einzigartigen Wert und unverzichtbaren Platz der Laienbruderberufung in unserem kapuzinischen  Lebensstil. Laienbrüder machen in einer konkreten Weise die brüderlichen Eigenschaften unseres Heiligen Vaters Franziskus deutlich, der sich selbst „Bruder Franziskus“ nannte. Auch betonen Laienbrüder die Einzigartigkeit unseres Charismas im Unterschied zu der hinzugefügten Dimension des geweihten Dienstes, die dieser mit dem Weltpriestertum und anderen religiösen Gemeinschaften gemein hat. Die lange Liste der kapuzinischen Seeligen und Heiligen beginnend mit dem Heiligen Felix von Cantalice stellt diesen edlen Status endgültig als einen echten                 Pfad der Heiligkeit heraus. Verborgenheit, Einfachheit, Mindersein, Demut,                 Verfügbarkeit, gebetserfüllte Gegenwart, großzügiger Dienst sind Eigenschaften, die seit jeher den kapuzinischen Laienbruder ausgezeichnet haben.

 

a)Weil diese einzigartige Berufung manchmal von den Laien nicht sofort  verstanden wird, ist es wichtig, daß wir die Berufung der Laienbrüder in unserem Predigtapostolat und durch andere Mittel pflegen und unterstützen.

 

b) Zusammen mit denjenigen Brüdern, die sich auf die Weihe vorbereiten, sollten die Kandidaten für Laienbrüder angemessene Anleitungen bekommen und Erfahrungen machen, die das Wachstum der Brüder im christlichen und franziskanischen Leben unterstützen. Zusätzlich wird empfohlen, daß die Möglichkeit geboten wird, Fähigkeiten auszubilden, die für das Leben und die Arbeit der Gemeinschaft hilfreich sind. Um die Laienbrüder bei der Mitarbeit in der Evangelisation der Gemeinschaft vorzubereiten, sollte für eine katechetische Ausbildung und Praxis innerhalb und außerhalb der Bruderschaft gesorgt werden.

 

106. Jeder Bruder ist letztendlich verantwortlich dafür, mit Gottes Gnade  zusammen zu arbeiten, die das ganze Leben andauert. Dementsprechend sollen die Brüder ihre Zeit weise nutzen und sich an die Warnung des Heiligen Franziskus erinnern, daß „Müßiggang der Feind der Seele ist“. (Regel von 1223, Kapitel 5). Dies kann durch geistliche Lesung in der                 gemeinsamen stillen Zeit des persönlichen Studiums und geistlichen Aktivitäten geschehen, die das Wachstum und die Reife pflegen und unterstützen.

 

a)  Diese fortlaufende Ausbildung umfaßt sowohl die menschliche wie auch die                 geistliche Entwicklung, so daß sie nicht nur theologische und  pastorale Elemente enthält, sondern auch die Entwicklung von Fähigkeiten und das Studium von An -gelegenheiten, die für unser gemeinschaftliches Leben und Apostolat notwendig sind.

     

b) Dementsprechend werden die Brüder ermutigt vernünftigen Gebrauch von sachdienlichen Konferenzen, Workshops und Kursen zu machen. Die  Teilnahme an solchen Aktivitäten ist unter der Führung des Dieners der Gemeinschaft und seines Rates unter  Einbeziehung des Hausoberen der jeweiligen Brüder.

 

c) Zusammenkünfte, Gesprächsrunden und Arbeitskreise, vor allem solche die sich auf franziskanische Themen beziehen, sollten für alle Brüder von Zeit zu Zeit abgehalten werden. Diese Programme sollten vom Ausbildungsort mit der Genehmigung des Dieners der Gemeinschaft und seines Rates aufgestellt werden.

 

107. Die Gemeinschaft soll einen Ausbildungsrat haben dessen Zweck es ist, den Diener der Gemeinschaft und seinen Rat im Erstellen von Programmen und im Erforschen der Bedürfnisse der Brüder zu unterstützen, die sie für die Ausbildung brauchen. Die Mitgliedschaft im Ausbildungsrat ist in den Ausbildungsnormen näher bestimmt.

 

 a) Der Ausbildungsrat sollte sich vierteljährlich und zu jeder anderen Zeit falls notwendig treffen.

 

b) Die Aufgaben des Ausbildungsrates beinhalten: Ratschläge geben, was die Ausbildung betrifft, von Zeit zu Zeit die Ausbildungsprogramme überarbeiten, den Fortschritt jener abschätzen, die in der anfänglichen Ausbildung stehen und die Brüder darauf vorzubereiten, in der Ausbildung zu arbeiten.


 

X. Unsere  apostolische Mission

                                                                                                                                                                                  108.  Die erste Mission von unserer Gemeinschaft ist ein beherztes Annehmen von Jesus Christus und unserem Heiligen Vater, dem Heiligen Franziskus. Durch Gottes Gnade antworten wir auf seinen Ruf für eine fortdauernde Umkehr. Wir geben Zeugnis von Gottes Herrschaft in unserem Leben im wesentlichen durch das Zeugnis unserer Worte und Taten. Durch unsere Verpflichtung zu Gebet und Betrachtung, dem Studium der Heiligen Schrift, unsere Treue zur Kirche und den Sakramenten, unserem  brüderlichen Leben und einem großzügigen Dienst für andere, besonders für die Armen, erhalten wir die notwendige Nahrung für dieses Leben als Söhne des Heiligen Franziskus in einer kapuzinischen Tradition.

 

109. Das Apostolat der Gemeinschaft ist immer als Teil der Arbeit der Kirche zu sehen und ebenso in Übereinstimmung mit dem Ortsbischof, entsprechend dem Kanon 678 und 681. Die apostolische Mission der Gemeinschaft, die entsprechend im Kanon 675, Par. 1, ausgeführt wird, hat zwei Dimensionen:

 

a) Unsere Sendung, den Armen, vor allen den Mittellosen und Obdachlosen zu dienen. Bruderschaften, die sich nicht in erster Linie der Ausbildung widmen, sollten eine oder mehrere Einrichtungen haben, die sich nach den Bedürfnissen der Armen richten z.B.: ein Obdach, Suppenküche, eine Speisekammer und eine Kleiderkammer. Um den katholischen und franziskanischen Charakter zu wahren, muß jede dieser Tätigkeiten von einem Bruder verwaltet werden. Jedes Mitglied der Gemeinschaft sollte persönlich und direkt in die Arbeit mit den Armen einbezogen sein.

 

b) Unsere Aufgabe der Evangelisation in der Kirche durch das Predigen und Lehren des Evangeliums durch das Teilen des reichen Schatzes unseres katholischen Glaubens mit allen wahrzunehmen. Dies kann vielerlei Formen annehmen, so daß jeder Bruder auf seine eigene Weise mitarbeiten  solle .         

Wie sich diese Mission ausdrücken kann: Missionszentren für  die Armen, Straßenevangelisation, geeignete Veranstaltungen, Tage der Recollectio, Wallfahrten, geistliche Begleitung, pastorale Beratung, religiöse Erziehung und sakramentaler Dienst.    

 

110. Um sicher zu stellen, daß die Anforderungen unserer apostolischen Arbeit den Geist des heiligen Gebetes und der Anbetung nicht auslöschen, müssen die Brüder von Zeit zu Zeit den Wert ihrer Verpflichtungen einschätzen (Normen der Gemeinschaft).

 

111. Um unserem Charisma treu zu bleiben, wird die Gemeinschaft niemals eine Pfarrei oder eine Schule verwalten. Im Geist des Heiligen Franziskus vereint, werden  wir denjenigen, die dort Verwaltungsaufgaben haben, großzügig unseren Dienst und unsere demütige Unterstützung anbieten.

 

112.  Dem Beispiel des Heiligen Franziskus folgend, der sehr um die Bekehrung der Ungläubigen besorgt war, können die Brüder Missionsarbeit unternehmen, die mit unserem Apostolat vereinbar ist. Das Gemeinschaftskapitel möge sich dafür entscheiden, die Einladung des Bischofs in ein heimatliches oder ausländisches Gebiet anzunehmen und die Aufgaben zu übernehmen, die zu unserer Gemeinschaft passen. Es sollte dafür gesorgt werden, daß die Evangelisation immer von der materiellen wie auch spirituellen Sorge um die Mittellosen und Armen begleitet ist. Wir sollten keine pfarrlichen Verantwortungen in den Missionen übernehmen.

 

113. Vor der Übernahme einer missionarischen oder irgendeiner andauernden apostolischen Tätigkeit außerhalb der Erzdiözese New York, muß beim wohlwollenden Ordinarius um Erlaubnis gefragt werden.

 

 

XI.  Unsere Leitungsstruktur

 

114. Die Nachahmung von Jesus Christus, der zu uns kam, um „zu dienen und nicht bedient zu werden“ und in den Worten des Heiligen Franziskus „Jesus gab lieber sein Leben, als im Gehorsam zu versagen, dem er seinem Heiligsten Vater schuldete“ ist uns wichtig. Absoluter und unbestrittener Gehorsam zum Dreieinigen Gott ist unser Ziel, seit sein Wille unser Friede ist. Das Göttliche ist den Kindern Gottes auf vielen Wegen offenbar geworden, welche alle in den christlichen Gemeinschaften von der Leitung anerkannt sein müssen. Deshalb muß unsere Gemeinschaft gemeinsam versuchen, den Willen Gottes zu erkennen und demütig und leidenschaftlich danach bestrebt sein, darauf zu antworten. Wir müssen die Heilige Schrift lesen und meditieren als Gottes Stimme, die zu uns in die Gegenwart spricht. Christus hat uns seine Kirche gegeben, um uns zu belehren und zu leiten - und folglich müssen wir beides treu und gelehrig durch Gelübde und Überzeugung zur katholischen Kirche, ihr höchstes Hirtenamt, ihre Bischöfe und zu ihrer geheiligten Tradition leben.

 

115. Seit diese Gemeinschaft eine öffentliche Vereinigung von  Gläubigen ist, folgen wir den Normen des kanonischen Rechts für solche Vereinigungen und gehorchen aktiv dem Erzbischof von New York, der unser wohlwollender Ordinarius ist. Wir werden auch der Kanons betreffend religiöse Institute folgen, soweit sie zutreffend sind, übereinstimmend zu den Direktiven des wohlwollenden Ordinarius. Wo immer wir uns befinden, werden wir den Direktiven des jeweiligen Diözesanbischofs und seinen Beauftragten folgen (Kanon 678, Teil 2). Obwohl von Tag zu Tag eine Interpretation der Lebensregel zur Gemeinschaft und zum lokalen Kapitel gehört, können letzte authentische Interpretationen allein durch den wohlwollenden Ordinarius gegeben werden.

 

116. a) Folgend dem Ideal der Leitung, empfangen durch den Heiligen Franziskus in seiner Regel, sollen alle Brüder versuchen, ihr Leben zu einem Akt des liebenden Gehorsams zu Gott durch die Kirche und durch die Gemeinschaft zu machen.

 

b) Die vorangehende Leitung der Gemeinschaft teilt sich beim Gemeinschaftskapitel mit und die täglichen Bedürfnisse der lokalen Bruderschaft durch die lokalen Kapitel. Alle Brüder mit ewiger Profeß sind Mitglieder des Gemeinschaftskapitels und der lokalen Kapitel, wo sie beauftragt werden und eine aktive und passive Stimme haben. Übereinstimmend mit den Normen der Gemeinschaft und der Direktiven des Gemeinschaftskapitels, mögen die Brüder mit zeitlicher Profeß an verschiedenen Kapiteln der Gemeinschaft teilnehmen, aber ohne aktiver und passiver Stimme (Normen der Gemeinschaft).

 

c) In eintreffenden Entscheidungen, sollen die Brüder sich bemühen, durch Gebet, behutsamen Dialog und menschlicher Achtung zu einem Konsens zu kommen, wenn möglich einen Kompromiß finden, damit ein Konsens gefunden werden kann. Wenn dieser nicht erreichbar ist, möge der Diener der Gemeinschaft dem Verfahren in den Gemeinschaftsnormen folgen.

 

117. a)  Die verantwortlichen Brüder für die gemeinschaftliche Leitung, sind als „Diener“ zu bezeichnen. Der Diener der gesamten Gemeinschaft und drei Berater sind durch die Brüder zu wählen und für die Einwilligung den Erzbischof von New York zu nennen, übereinstimmend mit Kanon 317 Absatz 1. Rechtlich ist der Erzbischof frei, andere Brüder zu ernennen, die er für geeignet hält.

 

b)  Der Diener der Gemeinschaft, der in der Rolle eines Superiors seine Aufgabe hat, ist bestimmt durch das allgemeine Gesetz und soll sein Amt im Geist des Dieners ausüben (Kanon 617 - 19). Nach dem Beispiel des Heiligen Franziskus sollen sich alle Diener als Geistliche für die Brüder sehen.

 

c) Der Diener der Gemeinschaft soll formell jede Bruderschaft besuchen und mit jedem Bruder individuell zweimal in jeder Amtszeit sich beraten. Der Diener sollte das Wort an die örtliche Fraternität richten und alle Brüder werden an der Visitation teilnehmen. Das Amt des Dieners der Gemeinschaft ist begrenzt auf zwei aufeinanderfolgende Zeiten. Doch durch ein Votum von 2/3 der Oberen im Wahlausschuß kann er für weitere Zeiten gefordert werden mit Billigung des wohlwollenden Ordinarius.

 

d)  Der Rat der Gemeinschaft wird gebildet vom Diener und drei Beratern. Wenn das Amt des Beraters aus irgendwelchen Gründen frei wird, sollte das Kapitel einen Vertreter benennen zur Billigung durch den örtlichen Beauftragten. Die Regeln der Gemeinschaft sind zu befragen wegen der Verantwortlichkeiten des Rates.

 

e) Der erste Berater ist der Vikar und dieser nimmt die Verantwortung für die ganze Gemeinschaft in Abwesenheit des Dieners der Gemeinschaft wahr.

 

118. a)  Ein Wahlkapitel soll alle drei Jahre stattfinden oder wenn das Amt des Dieners der Gemeinschaft vakant wird. Im Falle einer offenen Stelle muß ein ad hoc- Wahlkapitel abgehalten werden, um einen Bruder zu wählen, der die freie Stelle ausfüllt, bis ein nächstes Triennal-Wahlkapitel abgehalten wird. Wenn jedoch der Zeitraum vor dem nächsten Triennal-Wahlkapitel weniger als sechs Monate beträgt, wird das Wahlkapitel vorverlegt, um den gesamten Rat zu wählen.

 

b) Wahlen haben als Grundlage eine absolute Mehrheit von geheimen Wahlzetteln und nur Brüder mit Ewiger Profeß haben aktive und passive Stimme.

 

c) Der örtliche Diener hat die Leitung in der Bruderschaft zu übernehmen. Wie alle Brüder muß er mit Gottes Gnade danach streben, ein gutes Beispiel zu geben und treu zu sein in allen wesentlichen Elementen unseres Lebensweges. Er wird ernannt durch den Diener der Gemeinschaft und seinem Rat mit Billigung des Kapitels der Gemeinschaft. Er soll mit den Brüdern arbeiten und die Last der Autorität im Geist des Dienens tragen, gemäß Kanons 618 und 619. Der örtliche Diener versammelt das örtliche Kapitel und die Versammlung der Bruderschaft zum Wohl der Brüder und koordiniert das Gebetsleben, die apostolische Arbeit und die Tag für Tag anfallenden Aktivitäten der Brüder (siehe Regel der Gemeinschaft). Wie im Fall des örtlichen Dieners wird der Vikar ernannt durch den Diener der Gemeinschaft und seinem Rat mit der Billigung des Gemeinschaftskapitels. In Abwesenheit des örtlichen Dieners ist der Vikar ein Werkzeug zu Entscheidungen der Gemeinschaft und übernimmt notwendige sofortige Entscheidungen, so wie es sonst der örtliche Diener tut, um die Ziele der Gemeinschaft zu erreichen.

 

d) Gemeinschafts- und örtliche Kapitel sind häufig abzuhalten, gemäß der Normen der Gemeinschaft.

 

e) Sollte es nötig werden, könnten die Mitglieder des Gemeinschaftskapitels sich an den Erzbischof von New York wenden, wegen der Absetzung des Dieners der Gemeinschaft. Das örtliche Kapitel kann das Gemeinschaftskapitel ersuchen, eine Überprüfung des Dienstes des örtlichen Dieners vorzunehmen und, wenn nötig kann dieser durch das Gemeinschaftskapitel, abgesetzt werden.

XII.   Unser Leben in der Kirche

 

119. Die Brüder sollen es als einen wesentlichen Teil unseres Lebens und unserer Reform betrachten, völlig treu der katholischen Kirche zu sein und ihrem Oberhirten, dem Bischof von Rom. Diese Treue des Geistes und des Herzens sollte aus dem kindlichem Gehorsam und der Liebe des Heiligen Franziskus für die Kirche geformt sein, dem mystischen Leib Christi und für das Amt und die Person des Papstes. Die Brüder wollen auch dem Bischof gehorsam sein, welcher unser Ordinarius und Diözesanbischof ist, wo wir leben und arbeiten. Folgend der Ermahnung des Heiligen Franziskus werden sich die Brüder respektvoll von der Diözese oder jedem Bischof zurückziehen, wenn deutlich wird, daß er unseren Dienst und unser Zeugnis nicht wünscht. (siehe Regel Kapitel 9).

 

120. Seitdem die Kirche keine abstrakte Idee, sondern eine lebendige Realität von Gottes Gnade im Menschenleben ist, wollen die Brüder die Kirche lieben und ihr in allen ihren Mitgliedern dienen. Die Brüder wollen ernsthaft danach streben, nicht nur den Lehren der Kirche zu folgen, sondern sie auch zu verteidigen und zu festigen als Weg, der zum ewigen Leben führt.  Sie sollen Achtung und Ehrerbietung zu allen Prälaten, Priestern und Diakonen zeigen und zu den Ordensleuten und Laien der ganzen Kirche. Ein angemessenes und freudiges Willkommen wird zu allen ausgedehnt sein, aber immer in Übereinstimmung mit unseren begrenzten Möglichkeiten und dem Anspruch von Gebet und Apostolat.