| Inhaltsverzeichnis |
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II. Regel des Hl. Franziskus u.TestamentIII. Unser Leben der Armut
VII. Unser brüderliches Leben in Christus
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I. Erklärung
des Charismas
1. Die Gemeinschaft der Franziskanerbrüder von der Erneuerung ist gegenwärtig
eine diözesane Gemeinschaft unter der Jurisdiktion des Erzbischofs von New
York.
2. Diese Gemeinschaft ist bemüht, die Gelübde von einem authentischen
franziskanischen Leben in einer Weise zu leben, das eine wirkliche
Herausforderung der vorherrschenden Werte in jeder Epoche darstellt. Materielle Armut, manuelle
Handarbeit, vollkommener Verzicht auf Eigentum auf Immobilien, reife und
gläubige Keuschheit, einem aktiven und verantwortlichen Gehorsam, einfachen
Lebensstil und engagiertes Zupacken mit den materiell Armen und Mittellosen
sind die hauptsächlichen Bestandteile dieser Reform.
Die spirituellen Werte verbinden die Brüder als persönliche und gemeinsame
Verpflichtung zu Jesus Christus, unserem Retter, durch kontemplatives und
liturgisches Gebet, tägliche eucharistische Anbetung, Hingabe an unsere liebe
Frau, die Gottesmutter Maria, Nachahmung von St. Franziskus und St. Klara,
Liebe zur Kirche und Treue zum Heiligen Vater.
Zum Bewahren des Heiligen Geistes und des Lebens von Franziskus in seinem
Apostolat werden die Brüder die Arbeit der Evangelisation mit Predigten und
anderen nicht pfarrbegrenzten Diensten in der Art und Weise der ersten
Kapuzinerreform fördern.
3. Es ist unsere Hoffnung, daß wir trotz unserer Unbeständigkeiten und
Schwächen, für unsere Schwestern und Brüder in Christus präsent sind und zu
allen anderen ein prophetisches Zeugnis von der christlichen Lehre geben, deren
Lebensweise ein Pilgerweg von hingebenden Glauben, vertrauender Hoffnung und
wirklicher Liebe zu Gott und den Nächsten durch die Werke des Heiligen Geistes
ist.
4. Diese Regel des Lebens dient als eine Konstitution der Gemeinschaft,
übereinstimmend mit den Normen der Kanone 312-320 und ist gleichförmig mit dem
universellen Recht für religiöse Institute und insbesondere des partikularischen
Kanons 587 pp. 1,3.
Die Regel des Lebens wird die Statuten von der Vereinigung, gemäß des
Kanons 314 konstituieren und wie die anerkannte Bearbeitung der Regel des
Heiligen Franziskus der Approbierung durch die Autorität der Kirche dienen.
Die Normen der Gemeinschaft für besondere Situationen wurden bei den
entsprechenden gemeinschaftlichen dargestellten Kapiteln als Ergänzung der
Regel ausgearbeitet und verbessert. Diese Kapitel werden eingesetzt und
zusammengefaßt in Abstimmung zu den Normen des Kanons 631 und Kapitel 11 der
Regel des Lebens.
5. Da die Regel des Hl. Franziskus als Mark das Evangelium enthält, nehmen
wir diese Regel, wie sie Papst Honorius der Dritte approbiert hat, als
Fundament des Hl. Franziskus weiterhin an, und sein Geist und Leben wird das
Licht sein, durch welches wir den Willen Gottes in der Nachfolge Jesu für die
Gemeinschaft sehen werden.
III. Unser Leben in Armut
32. Das Evangelium ist Berater der Armut in der Nachahmung von Christus;
daß ER
arm wurde unseretwillen, auch das wir ein Leben leben, das in
Wirklichkeit auch arm ist im Geist.
Die Armut schließt als unentbehrliches Element ein Leben von Arbeit, den
einfachen Gebrauch notwendiger Dinge, die vorsichtige Vermeidung der Anhäufung
kostspieliger oder überflüssiger Dinge, einen demütigen und geduldigen Geist in
Abhängigkeit auf die göttliche Vorsehung, unmündig und eingeschränkt in der
Benutzung und Verfügungsgewalt von beweglichen grundlegenden Gegenständen gemäß
den gemeinschaftlichen Normen ein.
33. Die Brüder werden für sich selbst nichts aneignen. Jeder Bruder
enteignet sich selbst freiwillig von allen persönlichen Konten, Krediten,
Stipendien, Geschenken, Lizenzgebühren und Wohltätigkeiten. Die Gemeinschaft
nimmt Geld für die Grundbedürfnisse und das Apostolat unter den Vorgaben des
allgemeinen Rechtes und mit Befolgung der "Regel des Lebens" an,
übereinstimmend mit Kanon 634 und 638. Geld für die Bedürfnisse der
Gemeinschaft kann auf der Bank sein, wo ein an-
gemessener Zinssatz erzielt werden darf.
34. Die Brüder sind ermutigt, um das Lebensnotwendige und Material, was für
die apostolische Arbeit nötig ist, zu bitten, und wo es erforderlich ist mit
der Erlaubnis des lokalen Ordinarius. Alle guten Gaben für die Gemeinschaft,
die uns durch die Großzügigkeit von Wohltätern gegeben werden, sollten aus-
schließlich den Grundbedürfnissen der Brüder dienen. Alle besonderen und
überschüssigen Dinge sollen den Armen gegeben werden.
35. Die Brüder jedes Hauses sollen zeitweise alle persönlichen und
kommunalen Gaben sichten, um sich zu vergewissern, daß ausschließlich das
Notwendige für unser Leben und unsere Arbeit von den Brüdern genommen wird.
Die Bewertung muß einen festen Platz in jeder Bruderschaft 4 mal im Jahr
einnehmen: vor dem Fest des Heiligen Franziskus, nach Weihnachten, während der
Fastenzeit und nach Pfingsten.
36. Alle Gebäude oder Einrichtungen, die die Brüder benutzen, erhalten sie
aus der Hand von Wohltätern. Die Gemeinschaft soll sich niemals anmaßen,
Eigentümer eines Hauses, einer Institution, einer Kirche, eines Wallfahrtsortes
oder Grundstücken zu werden.
37. Die Brüder sollen immer dort, wo die Armen wohnen, ihren Wohnort
wählen. Wenn die Nachbarschaft ihre soziale und ökonomische Entwicklung, welche
die Armut ablöst, gebührend verbessert, dann müssen die Brüder einen Wohnort in
einem anderen armen Gebiet finden. Das Haus geht dann zum rechtmäßigen
Eigentümer zurück, in Berücksichtigung der Bedürfnisse und Rechte des
Eigentümers. Die Konvente unserer Gemeinschaft sollten selbst arm, einfach und
schmucklos sein. Sie sollten nicht auf Luxus schauen, noch auf den
vorherrschenden Komfort, wie es die heutige Gesellschaft pflegt.
38. Fahrzeuge unserer täglichen Benutzung und unseres Apostolates sollen
nicht käuflich von der Gemeinschaft erworben werden, sondern erhalten wir durch
die Großzügigkeit von Wohltätern. Diese Fahrzeuge sollten kein luxuriöses
Aussehen, noch großen Wert haben. Die Anzahl der Fahrzeuge jeder Bruderschaft
oder Apostolates sollte die minimalste Notwendigkeit befolgen.
39. Elektronische Geräte sollten in geringer Zahl und geringem Wert
vorhanden sein. Die Brüder sollen sorgfältig auf die gemeinschaftlichen Normen
achten, die den Umgang mit der elektronischen Ausstattung betreffen.
40. Die Brüder sollen, wenn sie zu einem Kapitel der Gemeinschaft
zusammenkommen, entscheiden, ob und wie spezialisierte oder wertvolle Werkzeuge
zu erwerben sind.
41. Alle Bücher, die häufig von den Brüdern benutzt werden, mögen in eine
allgemeine Bibliothek für den Zugriff eingestellt werden. Diese Bibliothek sollte
klein, funktional und frei von allen überflüssigen Büchern sein, die nicht das
Leben und die Arbeit der Brüder verfolgen.
42. Die Kleidung der Brüder ist eine graue Kutte mit langer, spitzer
Kapuze, Strick, Sandalen und einem Rosenkranz. Die Brüder werden ermutigt,
einen schlichten Bart zu tragen. Wenn jede weitere Kleidung oder Schuhe mit dem
Habit getragen werden, sollen diese mit dem Charakter unseres religiösen
Lebensstandes und den Farben übereinstimmen.
43. Die zur Handarbeit oder Sport getragene Kleidung soll einfach und in
Farbe und Stil übereinstimmend mit dem Habit sein, welcher unsere normale
Kleidung ist.
Wenn die Notwendigkeit auftritt, kann klerikale Kleidung anstelle des
Habits getragen werden.
Kleidung passend für Laien, wie Anzüge und Krawatten sind nicht zu tragen.
Dies gilt auch für Jacken, Hosen und Schuhe.
44. Alle Formen von Juwelen sind unpassend zu unserem Zeugnis der
Einfachheit und Strenge. Uhren und religiöser Halsschmuck mit einer Medaille,
die nicht zu teuer sind, sollten aus einem nicht wertvollem Material sein.
45. Die Brüder mögen Orte nahe der Konvente suchen, welche sie wie eine
Oase zu Gebet und Reflexion benutzen. Wenn möglich, sollten ein paar Stücke
Land für Gemüse und Blumen für die Nutzung der Brüder und die Armen, zwischen
denen sie leben und arbeiten, beiseite behalten werden.
46. Alle Gaben und Grundstücke
sollten in Verantwortung und Werterhaltung behandelt werden, was wir der Liebe
und Aufrichtigkeit unserer Wohltäter schulden.
47. Die Brüder müssen bei dem ortsansässigen oder gemeinschaftlichen Kapitel nach einer Erlaubnis fragen, wenn
sie eine Zeit in die Einsamkeit oder Urlaub wollen, und sie sollten das
Notwendigste für diese Zeit von der Gemeinschaft erhalten, oder von Wohltätern
in Übereinstimmung mit dem Kapitel und den gemeinschaftlichen Normen. Der
ortsansässige Diener möge die Erlaubnis für ein paar Tage fortsein geben.
48. Vor der ersten Profeß muß jeder Novize, wen auch immer, als
Administrator für seine Hinterlassenschaften einsetzen. Er soll sich auch
freiwillig von seinen materiellen Gütern trennen sowie von allen Einkünften
dieser Güter.
49. Vor der ewigen Profeß muß jeder Bruder eine absolute Verzichtserklärung
über seinen ganzen materiellen Besitz ausarbeiten. Dies wird zeugnisgebend in
Anwesenheit von 2 Brüdern mit ewiger
Profeß sein und es tritt wirklich am Tag der ewigen Profeß ein.
Aus einem gültigen Grund kann die Enteignung stillgestellt oder beendet
werden oder um die zeitlichen Güter durch die Berücksichtigung irgendeines
Geschehens oder was auch immer geschehen mag zu erlangen, wird die Erlaubnis
des Dieners der Gemeinschaft benötigt, in Übereinstimmung mit den
Gemeinschaftsnormen.
50. In Nachahmung des Beispiels des Hl. Franziskus, der für sich und seine
Brüder in dieser Welt als Pilger und Fremdling zu leben begehrte und in der
Pflege unserer franziskanischen Beobachtung in kapuzinischer Tradition, soll
jeder Bruder mit ewiger Profeß vollkommen und feststehend auf alle Rechte,
Besitz zu ergreifen oder was auch immer verzichten.
Jeder Bruder, was immer er verdient oder geschenkt bekommt, ist nicht
Eigentümer von individuellem Besitz, sondern es gehört der Gemeinschaft. Das
umfaßt alle Einkünfte, Zuschüsse, Versicherungen oder Erbschaften.
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IV. Unser Leben in
Keuschheit
51. Das Evangelium ist Berater für die Keuschheit um des Himmelreiches
willen, das zu sehen ist als ein eschatolo- gisches Zeichen zukünftigen Lebens. Es ist auch
hineinzubeziehen in die Verpflichtung
zur vollkommenen Enthaltsamkeit
im Zölibat, weil er eine einzigartige Gabe von einem ungeteilten von Gott
gegebenen Herzen ist. Es ist ein Herausstellen des Ursprungs von mehr
fruchtbaren Reichtum, sowohl für unser eigenes Menschsein und unser
spirituelles Wachstum, als auch zum Nutzen für andere. Diese überragende Gabe
muß geschützt und gehegt werden durch eine uneingeschränkte Antwort auf die
Gnade Gottes.
52. Die Brüder sollen antworten auf die Gnade des Herrn mit Hilfe eines
Lebens von ununterbrochener Bekehrung und Selbstbelehrung im Orden zu leben ein
Leben in Keuschheit. Wir können dies tun hauptsächlich durch pflegen:
a) eines glühenden Lebens von persönlichem und gemeinschaftlichen Gebet
b) einer tiefen Liebe für die Heilige Eucharistie,
c) einer persönlichen Liebe für und Vertrauen auf die Mutter Gottes,
Verehrung des Heiligen Josef und aller
Heiligen,
d) einer echten Teilnahme am brüderlichen Leben der Gemeinschaft,
e) durch eine Betrachtung und ein
Studium des Wortes Gottes,
f) einen häufigen Empfang des
Bußsakramentes und regelmäßiger geistlicher Führung,
g) eine freudige strenge Askese,
h) einer aufopfernden
Dienstbereitschaft füreinander und für die in Not,
i) einer gesund angewandten Disziplin bezogen auf ein ausgeglichenes Leben,
bestehend aus Gebet, Handarbeit, Studium, Rekreation und Sport.
53. In allen unseren Worten und Taten sollten wir die Würde von allen
Männern und Frauen anerkennen. Wir sollten uns bemühen dies zu zeigen (so wie
es heißt): „Mit jungen Männern rede wie mit Brüdern, mit älteren Frauen wie mit
Müttern, mit jungen wie mit Schwestern, in aller Zurückhaltung.“(1.Tim 5, 1-2)
54. In all unseren Verbindungen sollten die Brüder Respekt zeigen und
Diskretion anwenden. Laßt uns eine selbstlose und reife menschliche Liebe
zeigen, würdig eines echten Jüngers Jesu Christi. Wir sollten jede Freundschaft
vermeiden, welche sich in einer ungesunden emotionalen Abhängigkeit äußert. Die
Erfahrung lehrt uns, daß ausschließliches und auf sein Besitzrecht betontes Tun
schädlich sind für unsere menschliche und spirituelle Entwicklung, unser
gemeinschaftliches Leben und unsere geweihte Keuschheit.
V. Unser Leben im
Gehorsam
55. Das erste Ziel im Leben eines
jeden Christen ist es, den Willen Gottes zu tun. Dem Beispiel des heiligen
Franziskus folgend, sollen die Brüder immer danach trachten, ihren Willen mit
dem Willen Gottes zu verbinden in Übereinstimmung mit seiner Kirche. Aus diesem
Grund sollen die Brüder den evangelischen Rat des Gehorsams im Geiste von
Glauben und Liebe in der Nachfolge Jesu Christi geloben, da Jesus selbst
gehorsam war bis in den Tod. Wir anerkennen, daß dieser Gehorsam die
Unterwerfung des eigenen Willens unter den unseres Superiors, des Erzbischofs
von New York, unserem wohltätigen Ordinarius und dem Diener der Gemeinschaft
als Vertreter der Gemeinschaft laut den Normen unserer Regeln Kanon 601 und den
Normen der Regel des Lebens bedeutet.
56. Alle Brüder sollen sich an den glühenden Wunsch des hl. Franziskus
erinnernd treue Söhne der katholischen Kirche sein. Wir verehren, respektieren
und dienen unserem heiligen Vater, Bischof von Rom, Johannes Paul II., und
seinen rechtmäßigen Nachfolgern (siehe Kanon 502). Unsere Gemeinschaft
unterstellt sich der Jurisdiktion des Erzbischofs von New York, unseres
wohlwollenden Ordinarius.
57.Das Forum, in welchem die Brüder den Willen Gottes für die Gemeinschaft
erkennen, ist das Gemeinschaftskapitel (siehe Kapitel XI.). In jedem Kapitel
sollen die Brüder offenherzig und vertrauensvoll ihre Wünsche und Nöte bedenken
und Schwierigkeiten bekannt machen. Eine Atmosphäre von brüderlicher Aufnahme
in Vertrauen und Offenheit, Milde und Nächstenliebe solle dieses Zusammensein
charakterisieren. Alle Brüder, insbesondere jene, denen Verantwortung
anvertraut wurde, sollen den Willen Gottes durch Gebet, persönliche Reflexion
und brüderlichen Dialog entdecken.
58. Die Diener der Gemeinschaft lokal wie überregional wurden von den
Brüdern erwählt als Hüter und Animatoren unseres evangelischen Lebenswandels.
Dieses erzielen sie vorerst durch ihr gutes Beispiel, aber auch durch ihren Rat
und aufmunternde Ermahnung. Zeitweise muß der dienende Bruder einen anderen
Bruder beraten oder korrigieren. Dieses soll unter vier Augen mit größter
Nächstenliebe, Diskretion, Milde gemäß dem Rat des hl. Franziskus geschehen.
Die brüderliche Hilfe sollte in einem Geist der Demut empfangen werden und mit
einer Willigkeit zuzuhören, um die Bedenken des Dieners zu verstehen.
59. Als Söhne des hl. Franziskus erinnern wir uns an die Worte und das
Beispiel unseres Vaters, so daß wir auf unseren eigenen Willen tatsächlich
verzichten können zur größeren Ehre Gottes. Aus diesem Grund ist ein Geist des
Gehorsams zu Gottes vollkommenen Willen ein unentbehrlicher Teil unserer
franziskanischen Berufung. Alle Brüder sollten leidenschaftlich suchen, was
recht und gut ist aus Gottes Sicht, um seinen Willen sofort völlig, freudig und
beständig zu tun.
60. Die Diener der Gemeinschaft sind dafür verantwortlich die Brüder
zusammenzurufen und den Vorsitz über das Kapitel einzunehmen in einer Art und
Weise, daß sie selbst den niedrigen Platz einnehmen. Die Diener sind verantwortlich,
die Gemeinschaft zum Gebet anzuführen, so daß alle Begegnungen Akte der
Anbetung und Verehrung sind. Sie sollen sich nach den Ansichten der Brüder
erkundigen und wenn möglich eine Übereinstimmung erzielen; jene milde ermahnen,
die in ihren Zielen verbissen oder verworren sind; jene aufmuntern, die in
Schmerz und Schwierigkeiten sind und die Vision der Gemeinschaft zu sammeln, so
daß sie ein Werkzeug des Wirkens des heiligen Geistes sei.
Die gemeinschaftlichen Normen geben spezifische Mittel an, durch welche die
Pflichten des Gehorsams vermittelt werden sollen, sowie durch die Gemeinschaft
des Hauses und dem lokalen Diener, durch die Gemeinschaft der Brüder und den
lokalen Kapiteln.
61. Alle Brüder nehmen teil an der Verantwortung des liebenden Gehorsams
durch ihre Hilfe, dem Diener seine Last durch Aufmunterung und Gebet zu
erleichtern, teil.
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VI. Unser Leben aus dem Gebet
62. In unserer Berufung als Jünger Jesu Christi und als wahre Söhne des
Heiligen Franziskus müssen wir im persönlichen und gemeinschaftlichen Leben
bemüht sein, authentische
Menschen des Gebetes zu werden. Das Gebet soll wirklich das Herz unseres
Lebensweges sein, in Übereinstimmung mit dem Kapitel V. der Regel des
Heiligen Franziskus.
63. Die Brüder, es sei denn entschuldigt, sollen das Offizium der Lesehore
, der Laudes, Sext, Vesper und der Komplet gemeinsam beten. Der „Engel des
Herrn“ wird unsere Gebete in den drei traditionellen Tageszeiten begleiten. Wir
folgen der kapuzinischen-franziskanischen Ordnung, welche unsere besonderen
liturgischen Feiern verzeichnet.
64. Jeden Tag soll sich die
Gemeinschaft 2x1 Stunden - Periode für die Meditation, Betrachtung und
geistliche Lesung widmen. Am Morgen soll das privat geschehen, am Abend dann
gemeinsam vor dem ausgesetzten Allerheiligsten. Der Segen mit dem Allerheiligsten soll nach der Zeit
der Anbetung wenigstens einmal in der Woche, aber besonders an Tagen der
gemeinschaftlichen Versammlungen und Feierlichkeiten folgen.
65. Wenn ein Bruder von der Gemeinschaft abwesend ist, wird nachdrücklich gebeten, das Gebetsleben der
Gemeinschaft treu weiterzuführen.
66. Die Feier der Eucharistie ist
der vollendete Ausdruck unseres Glaubens und unserer Einheit in Christus. Sie
wird deshalb jeden Tag mit der gebührenden Ehrfurcht und Hingabe gefeiert. Wie
das Stundengebet, so ist die eucharistische Liturgie in Über -einstimmung mit
den ordnungsgemäßen liturgischen Normen, die von der Kirche festgesetzt sind,
zu feiern. Alle anwesenden Priester sind zur Konzelebration des eucharistischen
Opfers angehalten.
67. Unsere Liebe Frau ist in all
unseren Bruderschaften durch das Beten des Angelus und des Rosenkranzes in
besonderer Weise zu verehren. Votivmessen zu Ehren Mariens sollen besonders am
Samstag gefeiert werden. Unsere Liebe Frau von Guadalupe ist die Patronin
unserer Gemeinschaft, deshalb wird jeder Bruder unserer Lieben Frau unter
diesen Namen geweiht werden. Das Fest unserer Lieben Frau von Guadalupe wird
als ein Fest gefeiert. Zusammen mit den franziskanischen Heiligen sollen die
Brüder auch eine besondere Hingabe zum Heiligen Josef als unser Vorbild haben,
in der Weise von: Armut, Demut,
Gehorsam, Keuschheit und die Würde
handwerklicher Arbeit.
68. Jenen Brüdern, welchen es gut tut, sollen den Rosenkranz nach der
Komplet gemeinsam beten. Die Brüder sind ermutigt, den Rosenkranz privat oder
wenn sie unterwegs sind zu beten.
69. In beiden, dem privaten und
gemeinsamen Gebet, sollen die Brüder alle Nöte Gott anempfehlen, besonders die
unseres Heiligen Vaters, die der Bischöfe der Kirche, des wohlwollenden
Ordinarius der Gemeinschaft, die unserer Schwestern und Mitarbeiter, all unserer Wohltäter und Familienmitglieder
der Brüder.
70. Ein Geist des Gebetes sollte
besonders in der Kapelle und Sakristei und in der ganzen Bruderschaft
vorherrschen. Achtsame Stille ist von dem Ende der Komplet bis zum Frühstück zu
halten.
71. An einem Tag in der Woche soll jede Bruderschaft sich bewußt dem Geist
der Ruhe und Sammlung widmen. Dieser Tag soll Vorrang über die alltäglichen
Erfordernisse des Apostolates haben und Zeit zu mehr intensiven Gebets, Unterricht oder was immer den
Nöten der Bruderschaft abhilft genutzt werden
72. Jeden Monat sollen die Brüder mindestens einen Tag des persönlichen
Gebetes in der Einsamkeit nehmen.
73. Zweimal im Jahr soll sich jeder Bruder eine längere Zeit einer
Erneuerung zurückziehen in
Übereinstimmung mit den Normen der Gemeinschaft. Das soll eine Zeit in der
Gemeinschaft und eine individuell geschehen. Der Rückzug in der Gemeinschaft
soll mindestens fünf Tage dauern.
74. Um in ihrem geistlichen Wachstum voranzuschreiten und zu größerer
Reinheit des Herzens zu gelangen, sind die Brüder angehalten, häufig das
Sakrament der Versöhnung zu empfangen.
75. Die Heilige Schrift lehrt uns,
daß es ein heiliger und hilfreicher Gedanke ist, für die Verstorbenen zu beten.
Übereinstimmend schrieb der Heilige Franziskus in seiner Regel, daß die Brüder
darauf achten sollen, für die Toten sorgfältig zu beten. Die Brüder sind
ermahnt, sich regelmäßig in ihren Gebeten der gläubig verstorbenen Seelen zu
erinnern, besonders der verstorbenen Mitbrüder, Verwandten und Wohltätern. Der
Kapuzinischen Tradition folgend, möge jede Bruderschaft eine Totengedenkmesse
für alle verstorben Mitbrüder, Schwestern, Verwandte, Mitglieder der
Vereinigung und Wohltätern am 3.Oktober feiern.
Nach dem Tod eines Bruders oder einer Schwester, soll jeder Priester eine
Messe über die Konzelebration der Beerdigungsmesse hinaus feiern. Zusätzlich
soll der Diener der Gemeinschaft dafür sorgen, daß eine gregioranische Reihe
von 30 Messen in 30 folgenden Tagen mit einigen Priestern der Gemeinschaft
gehalten wird. Das Offizium der Toten soll für die Ruhe der Seele eines jeden
Bruders oder einer jeden Schwester, die gestorben sind, gebetet werden. Bei dem
Tod der Eltern eines Bruders oder einer Schwester, soll jeder Priester eine
Messe über die Konzelebration bei der Beerdigung hinaus feiern. Für andere
Mitglieder der unmittelbaren Familie, soll eine Messe gefeiert werden und der
zuständige Diener möge einen Toten-Gedächtnisgruß senden. In den Fällen, sollen
die Brüder, die keine Priester sind, in der Heiligen Messe und Kommunion für
die Verstorbenen beten. In dem Fall, daß ein anderer Verwandter stirbt, sollen
die Brüder einfühlsam mit dem passenden Beileid reagieren
.
76. Alte oder gebrechliche Brüder sollen das Sakrament der Krankensalbung
erhalten, um sie geistlich in ihren Bedürfnissen und Nöten zu stärken.
77. Jeden Monat kann jeder Priester drei Messen in den eigenen Intentionen
feiern. Die anderen Brüder können den zuständigen Diener ersuchen, um eine
Messe monatlich für ihre Intentionen oder ein besonderes Anliegen zu feiern.
Die Brüder werden großzügig auf die Wünsche nach Meßintenionen unserer
Schwestern hören.
VII. Unser brüderliches
Leben in Christus
78. Wir leben zusammen wie Brüder
einer Familie, die vereint in unsere Liebe zu Christus ist. Die
unterschiedlichen Talente und Persönlichkeiten der Brüder sollten unser
brüderliches Leben in Christus verschönern und nicht ein Grund zur Uneinigkeit
sein. Die Brüder halten sich einander in Hochachtung und sollen allzeit darauf
bedacht sein, die Eigenart und den guten Ruf gegenseitig zu schützen und zu
achten.
79. Da wir als mindere Brüder immer den geringsten Platz suchen, sollten
wir einander dienen und den gegenseitigen Bedürfnissen zuvor kommen. Die Brüder
mögen sich einander durch Gebet, gegenseitige Ermutigung, ehrliche
Kommunikation und aufopferungsvollen Dienst, wenn brüderlicher Beistand von
Nöten ist, unterstützen. Entsprechend des Geistes des Heiligen Franziskus
sollen die Brüder, welche verschiedene Ämter und Verantwortung tragen, keine
besonderen Privilegien haben.
80. Ein friedvoller, freudiger und betender Geist sollte unsere
Bruderschaften charakterisieren. Um diesen Geist zu bewahren und die Qualität
unseres brüderlichen Lebens zu vertiefen, entscheiden wir uns, keinen Fernseher
in unseren Bruderschaften zu haben. Zusätzlich sollte eine praktizierte Klausur
für das Privatleben der Brüder eingerichtet werden. Die Zimmer der Brüder
sollten außerdem in der Klausur sein.
81. Es ist unser Brauch, daß die
Brüder in der Bruderschaft essen und schlafen, es sei denn besondere Umstände
machen dies unmöglich oder unpraktizierbar.
82. In Befolgung der langen Kapuziner-Tradition, sollten alle Gäste mit
franziskanischer Gastfreundschaft empfangen werden. Für die Bedürfnisse unserer
Gäste sollte Sorge getragen werden. Ein wenig Raum oder einige Vorkehrungen
sollten für die Übernachtung von Besuchern bereitet werden.
83. Die Brüder versammeln sich regelmäßig zum Studium und Austausch unserer
kapuzinischen-franziskanischen Tradition und einem Leben unserer vorangehenden
Erneuerung. Dies könnte die Form des gemeinschaftlichen Gesprächs werden, um
über die authentischen franziskanischen und kapuzinischen
Quellen zu sprechen.
84. Als Brüder müssen wir uns allzeit gegenseitig mit Respekt, Achtung und
gegenseitiger Sorge begegnen, aber besonders gegenüber solchen Brüdern, die von
Krankheit und Verletzungen heimgesucht oder die alt sind. Die besonderen
physischen, emotionalen und spirituellen Nöte derjenigen Brüder sollten ein
Anliegen der ganzen Gemeinschaft sein, besonders der Bruderschaften, wo diese
Brüder wohnen.
a) Selbst die Wünsche eines einzelnen, ernsthaft gebrechlich gewordenen
Bruders, darf niemals als Last angesehen werden, sondern vielmehr bereitwillig
als ein Segen umarmt und angenommen werden. Deshalb werden Gesunde oder Kranke,
Junge und Alte viele Gelegenheiten
erhalten, sich einander im gegenseitigen Handeln durch den Geist der Geduld,
Demut, Güte und brüderlicher Liebe auszudrücken.
b) Solche Brüder, die von Krankheit oder Schwachheit und mit der
Begrenztheit, die häufig das Alter begleitet, betroffen sind, stellen für die
Gemeinschaft einen besonderen Reichtum dar. Diese Brüder können in hohem Maße
unser Leben durch ihre Präsenz, Gebet und Beispiel bereichern. Sie können uns
alle geistig erbauen und erziehen. Besonders den Jungen zeigen sie, wie sie uns
unser eigenes Kreuz am besten mit Geduld, Nächstenliebe und Hoffnung tragen können.
Betagte und in ihrem Wirkungsbereich eingeschränkte Brüder dürfen nie das
Gefühl haben, isoliert oder abgeschoben zu sein, sondern vielmehr in das
Innerste unseres Lebens einbezogen zu werden und soweit sie fähig sind an den
täglichen Aufgaben und laufenden Aktionen teilzunehmen, welche unser Leben
ausmachen.
c) Als gottergebene Männer, die Gelübde abgelegt und uns gegenseitig
verpflichtet haben, verzichten wir freiwillig auf jedes Recht von Alter oder
Krankheit uns von der Pflicht zu entheben, die unverzichtbaren Elemente zu
leben, die in unserer Lebensregel geschrieben sind. Wir verstehen, daß unser
Dienst für Gott, sein Volk und füreinander nicht am Ende unserer apostolischen
Tätigkeiten aufhört, sondern am Ende eines großherzigen und treuen geweihten Lebens. So hoffen wir, als Gottes unwürdige
Diener ein gnädiges Urteil zu erhalten. Wir sehen das Recht auf gewöhnliche
Pensionierung für unseren religiösen Berufsstand als unpassend an.
85. Die Brüder können die Gemeinschaft auf einen von drei Wegen verlassen:
1. Wechsel in eine andere Gemeinschaft
2. Austritt
3. Entlassung
Die folgenden Normen treffen in diesen Situationen zu:
a) wenn ein Bruder wünscht, in eine andere Gemeinschaft einzutreten, muß er
die folgenden Schritte für den
Übertritt beachten. Falls er die zeitlichen Gelübde hat, soll er eine Beurlaubung für den Rest seiner
verbleibenden zeitlichen Profeß erbitten, mit der Zustimmung des
Gemeinschaftskapitels und der Erlaubnis des wohlwollenden Ordinarius. Wenn er
die ewigen Gelübde hat, soll er sich für ein Jahr beurlauben lassen, mit der
Zustimmung des Gemeinschaftskapitels und der Erlaubnis des wohlwollenden
Ordinarius. Am Ende des Jahres soll er entweder zurückkehren oder die
Dispensation des wohlwollenden Ordinarius erbitten oder in Übereinstimmung mit
dem Gemeinschaftskapitel eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ersuchen.
b) wenn ein Bruder mit zeitlichem
Gelübde wünscht, die Gelübde zurückzunehmen, kann er das tun am Ende der
Gelübdedauer oder er kann den wohlwollenden Ordinarius um Dispens bitten. Wenn
ein Bruder die ewigen Gelübde hat, soll er um Dispens beim wohlwollenden
Ordinarius durch den Diener der Gemeinschaft ersuchen.
Wenn der Bruder ein Diakon oder Priester ist, ordiniert für unsere
Gemeinschaft, müssen geeignete Abmachungen mit dem wohlwollenden Ordinarius
getroffen werden, die seinen Status als ein Mitglied des Klerus der Erzdiözese
angehen und alle diözesanen Statuten müssen beachtet werden. Wenn er nicht in
der Erzdiözese bleiben möchte, muß er das vor dem Verlassen der Gemeinschaft
abklären.
Wenn er in einer anderen Jurisdiktion ordiniert wurde, soll er sich dort
dem Gehorsam unterstellen.
c) Das Weggeschicktwerden eines
Bruders von der Gemeinschaft kann sich in schweren Fällen ereignen und in
Übereinstimmung mit der, im universalen Kirchenrecht (Kanon 694 und Kanon
1395-98) für Ordensleute, festgehaltenen Vorgehensweise.
In Fällen von Entlassung soll der Diener der Gemeinschaft sich bemühen,
zuvor mit Unterstützung von anderen Brüdern diesem Betreffenden zu helfen, zur
Reue zu kommen und die geeignete Buße für seine Besserung anzunehmen.
Wenn dies sich als sinnlos oder ungeeignet erweist, soll der Diener den
wohlwollenden Ordinarius informieren, nachdem er die Vorgehensweise des Kanons
697-700 erfüllt hat und die Meinung des Gemeinschaftskapitels anhörte. Der
wohlwollende Ordinarius muß im Falle der Entlassung die letzte Entscheidung treffen und der
betreffende Bruder hat das Recht, sich an ihn zu wenden(Kanon 316).
Wenn der entlassene Bruder ein Diakon oder Priester ist, muß er sich an den
Ordinarius wenden, um seinen kirchlichen Status in Übereinstimmung mit dem
Kanon 701 aufzulösen. Eine formelle Erklärung der Entlassung ist vom Diener der
Gemeinschaft vorzubereiten.
Zu der Dispension oder Entlassung irgendeines Bruders mit Profeß wird der
Diener der Gemeinschaft zu dieser Angelegenheit eine formelle Erklärung
aufstellen, die das Ende aller Verpflichtungen auf beiden Seiten anzeigt.
86. Das Gemeinschaftskapitel möge einem Bruder mit ewiger Profeß erlauben,
außerhalb der Gemeinschaft für eine Periode der Urteilsfindung bis zu einem
Jahr zu leben. Die Gemeinschaft möge auch einen Bruder eine Zeit der
Exklausierung erlauben, jedoch nicht über drei Jahre hinaus (Kanon 687).
Alle Verpflichtungen, die im allgemeinen Recht festgehalten sind, müssen
beachtet werden. Während dieser Zeit soll der Bruder in Kontakt mit der
Gemeinschaft durch seinen Diener bleiben und ist im Gebet und Interesse der
Brüder zu unterstützen. Im Falle eines Klerikers muß er eine Zuweisung in der
Erzdiözese New York erhalten oder in irgendeinen zuständigen Ordinarius mit
Genehmigung des Erzbischofs von New York.
87. Alle Verpflichtungen und Rechte hören „ipso facto“ (bei Eintritt dieses
Faktes) der Entlassung auf, die von
diesem Beruf hergeleitet sind.
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VIII. Unser Leben in Buße
88. Als Söhne vom Heiligen
Franziskus in der Bedürftigkeit zu täglicher Umkehr sind wir als einzelne und
eine Gemeinschaft gerufen, Buße zu tun. Wir müssen in einer Art und Weise
leben, die die Echtheit unserer franziskanischen Berufung nachweist. Deshalb
lassen sich die Brüder zufriedenstellen mit dem notwendigen Minimum und nicht
mit dem gestatteten Maximum in unseren Konventen, in unserem Essen und Trinken
und in allen wesentlichen Dingen. Laßt uns also zufrieden sein mit dem Lärm und
der Armut unserer Umgebung, lästigen Forderungen unseres allgemeinen und
apostolischen Lebens, Mangel an Schlaf und all den anderen Gelegenheiten, die
der Herr gegeben hat, ein bußfertiges Leben zu leben.
89. Zu pflegen eine sichtbare strenge Einfachheit in den Konventen und zu
vergrößern die Kraft der heiligen Bilder, die wir benutzen. Wir wollen nur
einen solchen Gegenstand in allen gemeinschaftlichen Räumen haben. Ein anderes
einfaches religiöses Bild kann für spezielle Feste, Oktaven und Jahreszeiten
aufgestellt sein.
Um den kapuzinischen Charakter von unseren Konventen zu erhalten und um uns
selbst und anderen in den tiefen Kern unseres katholischen Glaubens zu führen,
sollte ein Ebenbild des Gekreuzigten Herrn Jesus Christus auffällig im
Refektorium zu sehen sein oder an einem sonstigen geeigneten Platz in den
Konventen. In allen Kapellen unserer Konvente sollen sowohl das Bild von
unserer Gemeinschaftspatronin, unserer Lieben Frau von Guadalupe, als auch das
San Damiano Kreuz sein, welches uns an unsere Verantwortung zum Wiederaufbau
der Kirche erinnert.
90. Das ganze Gebäude, wo die Brüder leben, sollte von Einfachheit und
Armut sprechen. Fußboden- und Wandverkleidung, Gardinen, überflüssige
Dekorationen und unnötige Möbel sind nicht erlaubt. Das trifft auch für die
Schlafräume der Brüder zu. Diese sollten sauber und einfach sein, ohne eine
größere Menge an Kunst und Gegenständen, auch wenn sie für religiöse Zwecke
verwendet werden. Die Brüder sollen auf einer einfachen Matratze schlafen,
welche auf den Fußboden gelegt ist.
91. Im Einklang mit unserer kapuzinischen Tradition soll der Tisch, an dem
die Brüder ihre Mahlzeiten essen, von einfacher Art sein und aus Holz gemacht.
Tischdecken werden nie benutzt, nicht einmal bei festlichen Gelegenheiten.
92. Sowohl die Reinigung und Aufrechterhaltung von den Konventen als auch
das Kochen der Mahlzeiten werden von den Brüdern selbst getan. Außergewöhnliche Instandhaltungen können die Fähigkeiten anderer fordern, wie auch
immer sollte die Unterstützung von Wohltätern gesucht werden, bevor wir eine
fachmännische Hilfe anstellen.
93. Die Brüder sollen fasten während jener in der Regel des Heiligen
Franziskus erwähnter Zeit. Eine Fastenzeit, die sich vom Fest Allerheiligen bis
zum Fest der Geburt Christi erstreckt, ist einzuhalten. Die Fastenzeit der
Kirche, die dem Fest der Auferstehung vorausgeht, ist ebenso einzuhalten. Für
jene Brüder, die es verlangen, darf eine „Segensfastenzeit“ eingehalten werden
in Übereinstimmung der kapuzinischen Tradition.
94. Die Brüder sollen fasten bei den Vigilien vom Fest Maria Empfängnis und
dem Fest des Heiligen Franziskus. Jeden Freitag ist ein Tag von Fasten und
Enthaltsamkeit, wenn nicht ein spezielles Fest oder eine Festlichkeit ist.
Abstinenz von Fleisch sollte ebenso mittwochs eingehalten werden.
95. Wein, Bier und Süßigkeiten sind nicht aufzutischen in den Konventen,
außer an Festtagen beschlossen durch die Gemeinschaft. „Harter“ Alkohol sollte
nie serviert werden, er sollte auch nie gekauft, als Geschenk angenommen oder
gelagert werden. Um unsere gute Gesundheit und unser Wohlbefinden besser
aufrecht zu erhalten, benutzen die Brüder keinen Tabak in irgendeiner Form.
96. Zusammen mit diesen Kasteiungen sollen die Brüder danach trachten mit
froher Miene Zeit und Energie aufzuopfern, im Bezug der Selbstaufopferung, zur
Rettung der Seelen. Unser Leben der Buße soll eine Bereitschaft des Geistes,
Herzens und Körpers fördern, uns selbst großzügig zu geben. Diese großzügige
Selbsthingabe soll den Brüdern ermöglichen, die Initiative zu ergreifen, um die
Forderungen unseres Lebens voll in die Arme zu schließen ohne sich zu beklagen,
auch in einem Geist ,der Zeugnis gibt von der Freude am Herrn.
IX. Unser Leben in der Ausbildung
97. Ausbildung ist ein sich herausbildender Prozeß von Bekehrung, die
hinführt zu einem erfüllten christlichen Leben nach den Werten unseres
franziskanischen Lebens in der kapuzinischen Tradition. Diese Entwicklung
fordert das aktive Einbeziehen des Einzelnen und der Gemeinschaft unter der
Führung des Heiligen Geistes. Bei dieser wichtigen Arbeit, die für das Wachsen
unserer Gemeinschaft und
ihrer Effektivität im Leben und in der Mission der Kirche so lebensnotwendig
ist, werden wir durch die Prinzipien und Werte, die sowohl im kanonischen Recht
(Kanon 307, 641-653) und in den Dokumenten der Gemeinschaft unter dem Titel „Normen
der Struktur“ grundgelegt sind, geleitet.
a) Der überall stattfindende Prozeß
der Strukturierung liegt in der Verantwortung des Dieners der Gemeinschaft und
seines Rates unter Einbeziehung der Unterstützung des Gemeinschaftskapitels.
Die verschiedenen Abschnitte der Ausbildung: Vorpostulat, Postulat, Noviziat,
zeitlichen Gelübde und Vorbereitung der ewigen Profeß stehen jeweils unter der
Leitung eines Bruders mit ewigen Gelübden, der durch den Diener der
Gemeinschaft und seines Rates, mit der Bestätigung des Gemeinschaftskapitels,
ernannt wurde.
b) Wo irgendeine Ausnahme in der
Ernennung eines persönlichen Begleiters von dem Diener der Gemeinschaft und
seinem Rat für nötig erachtet wird, ist die Erlaubnis des Gemeinschaftskapitels
erforderlich.
98. Alle, die sich für unseren Lebensweg interessieren, sollten sich an die
Berufungsverantwortlichen wenden, der die Eignung und Bereitschaft desjenigen
klarer erkennt, als Mitglied unserer Gemeinschaft zu leben. Wenn der
Verantwortliche für Berufungen der Meinung ist, daß einer sowohl den ehrlichen Wunsch als auch die Fähigkeiten
besitzt, unseren Lebensstil zu teilen, stellt er diesen dem Diener der
Gemeinschaft für ein formelles Gespräch vor, wie es im II. Kapitel der Regel
des Heiligen Franziskus festgelegt ist. Auf die Empfehlung des Dieners der
Gemeinschaft hin, schreibt dieser Interessent einen Brief, in dem er die Bitte
äußert, in das Postulat aufgenommen zu werden. Sobald dieser Brief angenommen
ist, wird der Suchende offiziell als Kandidat betrachtet.
a) Der Berufungsverantwortliche
trägt die Verantwortung, das die ganze Dokumentation und andere Erfordernisse,
die für den Eintritt in das Postulat notwendig sind, erfüllt wird.
99. Das Postulat, die erste Stufe der Ausbildung für unsere Lebensweise
beinhaltet die Erfahrung, in einer unserer Bruderschaften für sechs Monate bis
zu einem Jahr zu leben. Dieser Zeitraum kann falls nötig auf zwei Jahre
ausgedehnt werden.
a) Die Ausbildung der Postulanten
wird unter der Aufsicht eines Postulatsleiters sein, der das Programm des
Postulates so gestaltet, daß jedem Postulanten Hilfestellung geboten wird,
seine Absicht und Bereitschaft in das Noviziat einzutreten, zu überprüfen. Die
folgenden Mittel werden eingesetzt, um die Ziele des Postulates zu erreichen:
(1)gelebtes brüderliches Leben, (2) Teilnahme am gemeinschaftlichen Gebet,
(3) geeignete Kurse, (4) Erfahrungen in den apostolischen Tätigkeiten der
Gemeinschaft.
b) Mit Eintritt in das Postulat soll der Postulant eine Verzichtserklärung
unterschreiben, in der er auf alle Ansprüche aufgrund seiner getanen Arbeit
oder seiner geleisteten Dienste verzichtet, die er während seiner Zeit in der
Gemeinschaft getan hat, und ebenso verzichtet er auf das Recht,
Ausgleichsansprüche für eventuelle Unfälle zu erheben oder wegen Folgen von
Verletzungen zu klagen, die ihm während der Zeit in der Gemeinschaft
widerfuhren.
c) Beim Einschätzen der Postulanten
und ihrer Zulassung zum Noviziat müssen sowohl die Erfordernisse des
kanonischen Rechts als auch der Lebensregel in Übereinstimmung mit den
Ausbildungsnormen sorgfältig beachtet werden. Der Postulatsleiter wird von Zeit
zu Zeit dem Gemeinschaftskapitel einen Bericht vorlegen, in dem er über den
Fortschritt der Postulanten und ihrer Bereitschaft, in das Noviziat
einzutreten, berichtet. Gegen Ende der Postulatszeit muß der Postulant auf
Empfehlung des Postulatsleiters den Diener der Gemeinschaft bitten, in das
Noviziat eintreten zu dürfen. Der Diener der Gemeinschaft darf diejenigen
Postulanten zum Noviziat zulassen, die die erforderliche Mehrheit in der
Abstimmung des Gemeinschaftskapitels erreicht haben. Sobald diese Erlaubnis
gegeben wurde, soll der Diener der Gemeinschaft den Erzbischof von New York um
Erlaubnis bitten, den Postulanten im Noviziat zu empfangen und ihm den Habit
unserer Bruderschaft zu gewähren. Es liegt in der Verantwortung des Dieners der
Gemeinschaft darauf zu achten, daß alle Erfordernisse für eine gültige und
legale Zulassung zum Noviziat erfüllt sind.
100. Das Noviziat, die zweite Stufe der Ausbildung für unseren Lebensweg,
markiert den Beginn des Lebens in der Gemeinschaft. Damit das Noviziat gültig
ist, muß es zwölf fortlaufende Monate
umfassen. Wenn ein Novize länger als 15 Tage abwesend ist, müssen diese Tage
nachgeholt werden. Wenn er für 3 Monate abwesend ist, ist das Noviziat
ungültig.
a) Das Noviziat muß in einem
Noviziatshaus verbracht werden. Dafür soll der Diener
der Gemeinschaft und sein Rat mit der Zustimmung des Gemeinschaftskapitels eine
bestimmte Bruderschaft als das Noviziatshaus bestimmen. Diese Bestimmung sollte
durch den Diener der Gemeinschaft schriftlich festgehalten werden. Der Diener
der Gemeinschaft kann jedoch den Novizen
erlauben, eine bestimmte Zeit in einem anderen Haus der Gemeinschaft zu leben,
das er bestimmt.
b) Die Ausbildung der Novizen wie
auch die Beurteilung und Überprüfung ihrer Berufung soll unter der Führung
eines Noviziatsleiters geschehen. Er muß immer der Autorität des Dieners der
Gemeinschaft und seines Rates unterworfen sein und mit ihr kooperieren und zwar
im Hinblick auf die Verwaltung des Noviziates. Wenn der Noviziatsleiter es
wünscht, kann er die Hilfe von einem oder mehreren Assistenten in Anspruch
nehmen, während er die Verantwortung über den Tagesablauf im Noviziat behält.
c) Das Noviziat muß entsprechend der Normen der Ausbildung der Gemeinschaft
geführt werden. Die wichtigsten Mittel um die Ziele des Noviziates zu
erreichen, namentlich die Verinnerlichung und Vertiefung der christlichen und
franziskanischen Bildung der Novizen, sind folgende: (1) Gebet, (2) Studium, (3) Anweisung, (4) brüderliches
Leben und (5) apostolische Erfahrung.
d) Drei Einschätzungen des Novizen sollen während des Noviziatsjahres von
jedem Novizen gemacht werden: namentlich im IV., VIII., und X. Monat.
Alle Brüder der Gemeinschaft mit ewiger Profeß sollen eine beratende Stimme
in dieser Einschätzung
haben. Im X. Monat soll ein Votum über jeden Novizen erbracht werden, die seine Bereitschaft zur Zulassung
der ersten Profeß betrifft. Dieses Votum wird von allen Brüdern des
Gemeinschaftskapitels abgegeben. Falls über die Eignung eines Novizen Zweifel
bestehen, kann das Noviziat um ein weiteres Jahr verlängert oder durch den
Diener der Gemeinschaft begrenzt werden. Ein Novize ist immer frei, die
Gemeinschaft zu verlassen. Gleichzeitig hat der Diener der Gemeinschaft die
Autorität einen Novizen wegzuschicken, wenn er dies für notwendig hält.
e) Innerhalb der letzten 2 Monate
muß jeder Novize auflisten, was er an materiellen Gütern hat, entsprechend der
gemeinschaftlichen Normen. Zu den zeitlichen Gelübden tritt jeder Bruder alle
Rechte auf eventuellen Lohn, Versicherungen und alle anderen Güter oder
Geldgeschenke ab, ausgenommen Erbschaften.
101. Der Zweck der ersten oder zeitlichen Profeß besteht für jeden Bruder
darin, sich in die Gemeinschaft einzugliedern und das Verstehen unserer
Lebensweise zu vertiefen, vor allem aber seine Erfahrung mit dem Leben der
Gelübde zu machen. Mit dem Gebet, der Lebenserfahrung und dem Gespräch mit
denjenigen, die für seine Ausbildung verantwortlich sind und mit geistlicher
Begleitung als Grundlage, wird dem Bruder geholfen, herauszufinden, ob er die
ewige Profeß (der Gelübde) nach der Zeit der zeitlichen Gelübde in unserer
Lebensweise erbeten soll. Die letzte Entscheidung beruht sowohl auf der
Bereitschaft des einzelnen als auch auf seine Einschätzung durch die
Gemeinschaft, entsprechend den Ausbildungsnormen.
a) Die zeitlichen Gelübde für unsere Brüder nimmt der Erzbischof von New
York oder sein Gesandter entgegen. Die Zeit der zeitlichen Gelübde dauert
mindestens 3 Jahre und ist jährlich zu erneuern. Diese Zeitspanne kann durch
das Gemeinschaftskapitel um 3 Jahre
verlängert werden.
b) Während die Brüder in den zeitlichen Gelübden sind, werden sie von einem
„Direktor für die zeitlichen Gelübde“
beaufsichtigt, der dafür sorgen soll, daß diese Brüder sowohl geeignete Studien
über das franziskanische Leben als auch über die speziellen Aufgaben bekommen,
die für das übliche Leben und Apostolat notwendig sind. Er soll auch dafür
sorgen, daß alle Normen des kanonischen Rechts und der Gemeinschaft sorgfältig
beachtet werden.
c) Ungefähr 2 Monate bevor seine Gelübde auslaufen soll jeder Bruder mit
zeitlicher Profeß einen Brief an den Diener der Gemeinschaft schreiben, in dem er um die Erneuerung
seiner Gelübde bittet. Nach Empfang dieses Briefes, soll der Diener der
Gemeinschaft jeden Bruder mit zeitlicher Profeß dem Gemeinschaftskapitel
vorstellen, damit dieses ihn einschätzt und ihr Votum für die jährliche
Erneuerung seiner Profeß abgibt.
102. Die ewigen Gelübde, eine totale Weihe des einzelnen Bruders an den
Willen Gottes und des Lebens nach dem Evangelium, sind eine großartige Quelle
der Inspiration und auch ein gutes Beispiel für alle Brüder in den
verschiedenen Stufen der anfänglichen Ausbildung. Ebenso dienen sie als
Unterstützung und Ermutigung für alle Brüder mit ewiger Profeß, indem sie sie
zu größerer Treue und fortwährender Erneuerung in ihrem persönlichen und
gemeinschaftlichen Leben herausfordern.
a) Ungefähr 6 Monate bevor die Zeit
der zeitlichen Profeß endet, sollten die Kandidaten einen Brief an den Diener
der Gemeinschaft schreiben, in dem sie um die ewige Profeß bitten. Das
Gemeinschaftskapitel muß jeden Bruder zulassen, der entsprechend den Normen der
Gemeinschaft die ewigen Gelübde erbittet.
b) Sobald ein Bruder zugelassen ist, muß der Diener der Gemeinschaft den
Erzbischof von New York über die Bitte des Bruders um die Zustimmung des
Gemeinschaftskapitels informieren, um dann die notwendige Erlaubnis für die
ewige Profeß zu erbitten. Die ewige Profeß der Gelübde unserer Brüder wird vom
Erzbischof von New York oder seinem Gesandten entgegengenommen.
c) Diejenigen Brüder, denen es genehmigt wurde, die Ewige Profeß abzulegen,
sollen sich in einem Zeitraum darauf vorbereiten, und zwar durch spezielle
Gebete, Dienst und Brüderlichkeit, entsprechend unserer Ausbildungsnormen.
Ebenso sollen sie eine Verzichtserklärung aufstellen, in der sie auf alle
materiellen Güter und Erbschaften verzichten, wie sie sie für die Ablegung der
Gelübde benötigen. (Lebensregel 49)
d) Die Ordensprofeß ist eine Zeit
besonderer Gnade, nicht nur für den einzelnen Bruder, der seine Profeß ablegt
und die ganze Gemeinschaft, sondern auch für die Verwandten und die Freunde des
Profeßbruders, für diejenigen mit denen wir in unseren Apostolaten arbeiten und denen wir dienen
und für die ganze Kirche Gottes. Unsere Profeßfeiern sollen als geistliche
Ereignisse gefeiert werden, in welchen die Gemeinschaft mit der Familie der
Brüder und den Gläubigen zusammenkommt zu einer Feier von Gottes Gnade und
Güte. Diese Feiern sollen sowohl die Armut als auch die einfache und demütige
Freude des hl. Franziskus und seiner frühen Gefährten widerspiegeln.
103. Die Formel, die in unseren Profeßzeremonien gebraucht wird, lautet wie
folgt:
a) Wenn der Erzbischof von New York
oder ein anderer von ihm beauftragter Bischof
die Gelübde des Bruders entgegennimmt, sagt er:
„Ich, Bruder..., von..., gelobe und verspreche dem allmächtigen Gott, der
seligen Jungfrau Maria, unserem heiligen Vater Franziskus und dir,
ehrwürdigster Vater, die Regel der Minderbrüder (für ein Jahr...alle Tage
meines Lebens) zu beachten, wie sie von Papst Honorius bestätigt wurde und wie
sie in der Regel der
Franziskanerbrüder von der Erneuerung interpretiert ist, nämlich, leben im
Gehorsam, ohne Eigentum, in Armut und Keuschheit.“
b) Wenn der Erzbischof von New York dem Diener der Gemeinschaft oder irgend jemand
anderen beauftragt, die Profeßgelübde entgegenzunehmen, sagt er: „Ich,
Bruder..., von..., ...und dir, Bruder...“
c) Da die Praxis der häufigen
Gelübdeerneuerung ein hilfreiches Mittel ist, die weitergehende Ausbildung aller Brüder zu stärken, in
dem sie sie zu größerer Treue zu unserem Lebensweg bis zum Tod auffordert, wird
gefordert, daß alle Brüder mit Profeß gemäß der ehrwürdigen kapuzinischen
Tradition entsprechend der obigen Formel jede Woche am Freitag ihre Gelübde
gemeinsam erneuern.
104. Die Ausbildung im Seminar
macht einen bedeutenden Teil in der Ausbildung einiger unserer Brüder aus.
Diese Brüder sollten ihre Studien sehr ernst nehmen, sowohl für ihr
persönliches Wachstum im Wissen und Praxis ihres katholischen Glaubens als auch
zur Vorbereitung auf das Priestertum Jesu Christi und den Dienst an seinem Volk
im Priesteramt.
a) Alle Brüder, die gern ein Studium im Seminar anstreben würden, müssen
hinsichtlich dieser Studien die Ausbildungs- normen beachten.
b) Die gesamte Seminarausbildung liegt in den Händen eines Leiters der
priesterlichen Ausbildung. Er sollte ein Bruder mit akademischer Erfahrung sein. Seine Pflichten umfassen: (1) Dafür zu
sorgen, daß alle Erfordernisse des Seminars von jedem Studentenbruder erfüllt
werden. (2) Immer informiert zu sein, über ihren akademischen Fortschritt und
alle anderen notwendigen Informationen. (3) Sorgfältig darauf zu achten, daß
die Ausbildungsnormen beachtet werden. (4) Den Diener der Gemeinschaft zu
informieren, wenn studierende Brüder für die Dienste und Beauftragungen
berechtigt sind.
c) Wenn ein studierender Bruder als
Kandidat für den niederen Wein vorgestellt wird, soll der Diener der
Gemeinschaft entsprechend den Gemeinschaftsnormen der Weihen zugelassen ist,
soll der Diener der Gemeinschaft den Erzbischof von New York bitten, die
notwendigen Beauftragungspapiere auszustellen und er soll alle Ver-einbarungen
entsprechend dem Willen des gleichen wohlwollenden Ordinarius für die Weihe
treffen.
105. Wir erkennen und schätzen den einzigartigen Wert und unverzichtbaren
Platz der Laienbruderberufung in unserem kapuzinischen Lebensstil. Laienbrüder machen in einer
konkreten Weise die brüderlichen Eigenschaften unseres Heiligen Vaters
Franziskus deutlich, der sich selbst „Bruder Franziskus“ nannte. Auch betonen
Laienbrüder die Einzigartigkeit unseres Charismas im Unterschied zu der
hinzugefügten Dimension des geweihten Dienstes, die dieser mit dem
Weltpriestertum und anderen religiösen Gemeinschaften gemein hat. Die lange
Liste der kapuzinischen Seeligen und Heiligen beginnend mit dem Heiligen Felix
von Cantalice stellt diesen edlen Status endgültig als einen echten Pfad der Heiligkeit heraus.
Verborgenheit, Einfachheit, Mindersein, Demut, Verfügbarkeit,
gebetserfüllte Gegenwart, großzügiger Dienst sind Eigenschaften, die seit jeher
den kapuzinischen Laienbruder ausgezeichnet haben.
a)Weil diese einzigartige Berufung manchmal von den Laien nicht sofort verstanden wird, ist es wichtig, daß wir die
Berufung der Laienbrüder in unserem Predigtapostolat und durch andere Mittel
pflegen und unterstützen.
b) Zusammen mit denjenigen Brüdern, die sich auf die Weihe vorbereiten,
sollten die Kandidaten für Laienbrüder angemessene Anleitungen bekommen und
Erfahrungen machen, die das Wachstum der Brüder im christlichen und
franziskanischen Leben unterstützen. Zusätzlich wird empfohlen, daß die
Möglichkeit geboten wird, Fähigkeiten auszubilden, die für das Leben und die
Arbeit der Gemeinschaft hilfreich sind. Um die Laienbrüder bei der Mitarbeit in
der Evangelisation der Gemeinschaft vorzubereiten, sollte für eine katechetische
Ausbildung und Praxis innerhalb und außerhalb der Bruderschaft gesorgt werden.
106. Jeder Bruder ist letztendlich verantwortlich dafür, mit Gottes
Gnade zusammen zu arbeiten, die das
ganze Leben andauert. Dementsprechend sollen die Brüder ihre Zeit weise nutzen
und sich an die Warnung des Heiligen Franziskus erinnern, daß „Müßiggang der
Feind der Seele ist“. (Regel von 1223, Kapitel 5). Dies kann durch geistliche
Lesung in der gemeinsamen
stillen Zeit des persönlichen Studiums und geistlichen Aktivitäten geschehen,
die das Wachstum und die Reife pflegen und unterstützen.
a) Diese fortlaufende Ausbildung
umfaßt sowohl die menschliche wie auch die geistliche
Entwicklung, so daß sie nicht nur theologische und pastorale Elemente enthält, sondern auch die Entwicklung von
Fähigkeiten und das Studium von An -gelegenheiten, die für unser
gemeinschaftliches Leben und Apostolat notwendig sind.
b) Dementsprechend werden die Brüder ermutigt vernünftigen Gebrauch von
sachdienlichen Konferenzen, Workshops und Kursen zu machen. Die Teilnahme an solchen Aktivitäten ist unter
der Führung des Dieners der Gemeinschaft und seines Rates unter Einbeziehung des Hausoberen der jeweiligen
Brüder.
c) Zusammenkünfte, Gesprächsrunden und Arbeitskreise, vor allem solche die
sich auf franziskanische Themen beziehen, sollten für alle Brüder von Zeit zu
Zeit abgehalten werden. Diese Programme sollten vom Ausbildungsort mit der
Genehmigung des Dieners der Gemeinschaft und seines Rates aufgestellt werden.
107. Die Gemeinschaft soll einen Ausbildungsrat haben dessen Zweck es ist,
den Diener der Gemeinschaft und seinen Rat im Erstellen von Programmen und im
Erforschen der Bedürfnisse der Brüder zu unterstützen, die sie für die
Ausbildung brauchen. Die Mitgliedschaft im Ausbildungsrat ist in den
Ausbildungsnormen näher bestimmt.
a) Der Ausbildungsrat sollte sich
vierteljährlich und zu jeder anderen Zeit falls notwendig treffen.
b) Die Aufgaben des Ausbildungsrates beinhalten: Ratschläge geben, was die
Ausbildung betrifft, von Zeit zu Zeit die Ausbildungsprogramme überarbeiten,
den Fortschritt jener abschätzen, die in der anfänglichen Ausbildung stehen
und die Brüder darauf vorzubereiten, in der Ausbildung zu arbeiten.
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X. Unsere apostolische Mission
108. Die erste Mission von unserer Gemeinschaft
ist ein beherztes Annehmen von Jesus Christus und unserem Heiligen Vater, dem
Heiligen Franziskus. Durch Gottes Gnade antworten wir auf seinen Ruf für eine
fortdauernde Umkehr. Wir geben Zeugnis von Gottes Herrschaft in unserem Leben
im wesentlichen durch das Zeugnis unserer Worte und Taten. Durch unsere Verpflichtung
zu Gebet und Betrachtung, dem Studium der Heiligen Schrift, unsere Treue zur
Kirche und den Sakramenten, unserem
brüderlichen Leben und einem großzügigen Dienst für andere, besonders
für die Armen, erhalten wir die notwendige Nahrung für dieses Leben als Söhne
des Heiligen Franziskus in einer kapuzinischen Tradition.
109. Das Apostolat der Gemeinschaft ist immer als Teil der Arbeit der
Kirche zu sehen und ebenso in Übereinstimmung mit dem Ortsbischof, entsprechend
dem Kanon 678 und 681. Die apostolische Mission der Gemeinschaft, die
entsprechend im Kanon 675, Par. 1, ausgeführt wird, hat zwei Dimensionen:
a) Unsere Sendung, den Armen, vor allen den Mittellosen und Obdachlosen zu
dienen. Bruderschaften, die sich nicht in erster Linie der Ausbildung widmen,
sollten eine oder mehrere Einrichtungen haben, die sich nach den Bedürfnissen
der Armen richten z.B.: ein Obdach, Suppenküche, eine Speisekammer und eine
Kleiderkammer. Um den katholischen und franziskanischen Charakter zu wahren,
muß jede dieser Tätigkeiten von einem Bruder verwaltet werden. Jedes Mitglied
der Gemeinschaft sollte persönlich und direkt in die Arbeit mit den Armen
einbezogen sein.
b) Unsere Aufgabe der Evangelisation in der Kirche durch das Predigen und
Lehren des Evangeliums durch das Teilen des reichen Schatzes unseres
katholischen Glaubens mit allen wahrzunehmen. Dies kann vielerlei Formen
annehmen, so daß jeder Bruder auf seine eigene Weise mitarbeiten solle .
Wie sich diese Mission ausdrücken kann: Missionszentren für die Armen, Straßenevangelisation, geeignete
Veranstaltungen, Tage der Recollectio, Wallfahrten, geistliche Begleitung,
pastorale Beratung, religiöse Erziehung und sakramentaler Dienst.
110. Um sicher zu stellen, daß die Anforderungen unserer apostolischen
Arbeit den Geist des heiligen Gebetes und der Anbetung nicht auslöschen, müssen
die Brüder von Zeit zu Zeit den Wert ihrer Verpflichtungen einschätzen (Normen
der Gemeinschaft).
111. Um unserem Charisma treu zu bleiben, wird die Gemeinschaft niemals
eine Pfarrei oder eine Schule verwalten. Im Geist des Heiligen Franziskus
vereint, werden wir denjenigen, die
dort Verwaltungsaufgaben haben, großzügig unseren Dienst und unsere demütige
Unterstützung anbieten.
112. Dem Beispiel des Heiligen Franziskus
folgend, der sehr um die Bekehrung der Ungläubigen besorgt war, können die
Brüder Missionsarbeit unternehmen, die mit unserem Apostolat vereinbar ist. Das
Gemeinschaftskapitel möge sich dafür entscheiden, die Einladung des Bischofs in
ein heimatliches oder ausländisches Gebiet anzunehmen und die Aufgaben zu
übernehmen, die zu unserer Gemeinschaft passen. Es sollte dafür gesorgt werden,
daß die Evangelisation immer von der materiellen wie auch spirituellen Sorge um
die Mittellosen und Armen begleitet ist. Wir sollten keine pfarrlichen
Verantwortungen in den Missionen übernehmen.
113. Vor der Übernahme einer missionarischen oder irgendeiner andauernden
apostolischen Tätigkeit außerhalb der Erzdiözese New York, muß beim
wohlwollenden Ordinarius um Erlaubnis gefragt werden.
XI. Unsere
Leitungsstruktur
114. Die Nachahmung von Jesus Christus, der zu uns kam, um „zu dienen und
nicht bedient zu werden“ und in den Worten des Heiligen Franziskus „Jesus gab
lieber sein Leben, als im Gehorsam zu versagen, dem er seinem Heiligsten Vater
schuldete“ ist uns wichtig. Absoluter und unbestrittener Gehorsam zum
Dreieinigen Gott ist unser Ziel, seit sein Wille unser Friede ist. Das
Göttliche ist den Kindern Gottes auf vielen Wegen offenbar geworden, welche
alle in den christlichen Gemeinschaften von der Leitung anerkannt sein müssen.
Deshalb muß unsere Gemeinschaft gemeinsam versuchen, den Willen Gottes zu
erkennen und demütig und leidenschaftlich danach bestrebt sein, darauf zu
antworten. Wir müssen die Heilige Schrift lesen und meditieren als Gottes
Stimme, die zu uns in die Gegenwart spricht. Christus hat uns seine Kirche
gegeben, um uns zu belehren und zu leiten - und folglich müssen wir beides treu
und gelehrig durch Gelübde und Überzeugung zur katholischen Kirche, ihr
höchstes Hirtenamt, ihre Bischöfe und zu ihrer geheiligten Tradition leben.
115. Seit diese Gemeinschaft eine öffentliche Vereinigung von Gläubigen ist, folgen wir den Normen des
kanonischen Rechts für solche Vereinigungen und gehorchen aktiv dem Erzbischof
von New York, der unser wohlwollender Ordinarius ist. Wir werden auch der
Kanons betreffend religiöse Institute folgen, soweit sie zutreffend sind,
übereinstimmend zu den Direktiven des wohlwollenden Ordinarius. Wo immer wir
uns befinden, werden wir den Direktiven des jeweiligen Diözesanbischofs und
seinen Beauftragten folgen (Kanon 678, Teil 2). Obwohl von Tag zu Tag eine
Interpretation der Lebensregel zur Gemeinschaft und zum lokalen Kapitel gehört,
können letzte authentische Interpretationen allein durch den wohlwollenden
Ordinarius gegeben werden.
116. a) Folgend dem Ideal der Leitung, empfangen durch den Heiligen
Franziskus in seiner Regel, sollen alle Brüder versuchen, ihr Leben zu einem
Akt des liebenden Gehorsams zu Gott durch die Kirche und durch die Gemeinschaft
zu machen.
b) Die vorangehende Leitung der Gemeinschaft teilt sich beim
Gemeinschaftskapitel mit und die täglichen Bedürfnisse der lokalen Bruderschaft
durch die lokalen Kapitel. Alle Brüder mit ewiger Profeß sind Mitglieder des
Gemeinschaftskapitels und der lokalen Kapitel, wo sie beauftragt werden und
eine aktive und passive Stimme haben. Übereinstimmend mit den Normen der
Gemeinschaft und der Direktiven des Gemeinschaftskapitels, mögen die Brüder mit
zeitlicher Profeß an verschiedenen Kapiteln der Gemeinschaft teilnehmen, aber
ohne aktiver und passiver Stimme (Normen der Gemeinschaft).
c) In eintreffenden Entscheidungen, sollen die Brüder sich bemühen, durch
Gebet, behutsamen Dialog und menschlicher Achtung zu einem Konsens zu kommen,
wenn möglich einen Kompromiß finden, damit ein Konsens gefunden werden kann.
Wenn dieser nicht erreichbar ist, möge der Diener der Gemeinschaft dem
Verfahren in den Gemeinschaftsnormen folgen.
117. a) Die verantwortlichen Brüder
für die gemeinschaftliche Leitung, sind als „Diener“ zu bezeichnen. Der Diener
der gesamten Gemeinschaft und drei Berater sind durch die Brüder zu wählen und
für die Einwilligung den Erzbischof von New York zu nennen, übereinstimmend mit
Kanon 317 Absatz 1. Rechtlich ist der Erzbischof frei, andere Brüder zu
ernennen, die er für geeignet hält.
b) Der Diener der Gemeinschaft, der
in der Rolle eines Superiors seine Aufgabe hat, ist bestimmt durch das
allgemeine Gesetz und soll sein Amt im Geist des Dieners ausüben (Kanon 617 -
19). Nach dem Beispiel des Heiligen Franziskus sollen sich alle Diener als
Geistliche für die Brüder sehen.
c) Der Diener der Gemeinschaft soll formell
jede Bruderschaft besuchen und mit jedem Bruder individuell zweimal in jeder
Amtszeit sich beraten. Der Diener sollte das Wort an die örtliche Fraternität
richten und alle Brüder werden an der Visitation teilnehmen. Das Amt des
Dieners der Gemeinschaft ist begrenzt auf zwei aufeinanderfolgende Zeiten. Doch
durch ein Votum von 2/3 der Oberen im Wahlausschuß kann er für weitere Zeiten
gefordert werden mit Billigung des wohlwollenden Ordinarius.
d) Der Rat der Gemeinschaft wird
gebildet vom Diener und drei Beratern. Wenn das Amt des Beraters aus
irgendwelchen Gründen frei wird, sollte das Kapitel einen Vertreter benennen
zur Billigung durch den örtlichen Beauftragten. Die Regeln der Gemeinschaft
sind zu befragen wegen der Verantwortlichkeiten des Rates.
e) Der erste Berater ist der Vikar und dieser nimmt die Verantwortung für
die ganze Gemeinschaft in Abwesenheit des Dieners der Gemeinschaft wahr.
118. a) Ein Wahlkapitel soll alle
drei Jahre stattfinden oder wenn das Amt des Dieners der Gemeinschaft vakant
wird. Im Falle einer offenen Stelle muß ein ad hoc- Wahlkapitel abgehalten
werden, um einen Bruder zu wählen, der die freie Stelle ausfüllt, bis ein
nächstes Triennal-Wahlkapitel abgehalten wird. Wenn jedoch der Zeitraum vor dem
nächsten Triennal-Wahlkapitel weniger als sechs Monate beträgt, wird das
Wahlkapitel vorverlegt, um den gesamten Rat zu wählen.
b) Wahlen haben als Grundlage eine absolute Mehrheit von geheimen
Wahlzetteln und nur Brüder mit Ewiger Profeß haben aktive und passive Stimme.
c) Der örtliche Diener hat die Leitung in der Bruderschaft zu übernehmen.
Wie alle Brüder muß er mit Gottes Gnade danach streben, ein gutes Beispiel zu
geben und treu zu sein in allen wesentlichen Elementen unseres Lebensweges. Er
wird ernannt durch den Diener der Gemeinschaft und seinem Rat mit Billigung des
Kapitels der Gemeinschaft. Er soll mit den Brüdern arbeiten und die Last der
Autorität im Geist des Dienens tragen, gemäß Kanons 618 und 619. Der örtliche
Diener versammelt das örtliche Kapitel und die Versammlung der Bruderschaft zum
Wohl der Brüder und koordiniert das Gebetsleben, die apostolische Arbeit und
die Tag für Tag anfallenden Aktivitäten der Brüder (siehe Regel der
Gemeinschaft). Wie im Fall des örtlichen Dieners wird der Vikar ernannt durch
den Diener der Gemeinschaft und seinem Rat mit der Billigung des
Gemeinschaftskapitels. In Abwesenheit des örtlichen Dieners ist der Vikar ein
Werkzeug zu Entscheidungen der Gemeinschaft und übernimmt notwendige sofortige
Entscheidungen, so wie es sonst der örtliche Diener tut, um die Ziele der
Gemeinschaft zu erreichen.
d) Gemeinschafts- und örtliche Kapitel sind häufig abzuhalten, gemäß der
Normen der Gemeinschaft.
e) Sollte es nötig werden, könnten die Mitglieder des Gemeinschaftskapitels
sich an den Erzbischof von New York wenden, wegen der Absetzung des Dieners
der Gemeinschaft. Das örtliche Kapitel kann das Gemeinschaftskapitel ersuchen,
eine Überprüfung des Dienstes des örtlichen Dieners vorzunehmen und, wenn
nötig kann dieser durch das Gemeinschaftskapitel, abgesetzt werden.
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XII. Unser Leben in der Kirche
119. Die Brüder sollen es als einen wesentlichen Teil unseres Lebens und
unserer Reform betrachten, völlig treu der katholischen Kirche zu sein und
ihrem Oberhirten, dem Bischof von Rom. Diese Treue des Geistes und des Herzens
sollte aus dem kindlichem Gehorsam und der Liebe des Heiligen Franziskus für
die Kirche geformt sein, dem mystischen Leib Christi und für das Amt und die
Person des Papstes. Die Brüder wollen auch dem Bischof gehorsam sein, welcher
unser Ordinarius und Diözesanbischof ist, wo wir leben und arbeiten. Folgend
der Ermahnung des Heiligen Franziskus werden sich die Brüder respektvoll von
der Diözese oder jedem Bischof zurückziehen, wenn deutlich wird, daß er unseren
Dienst und unser Zeugnis nicht wünscht. (siehe Regel Kapitel 9).
120. Seitdem die Kirche keine abstrakte Idee, sondern eine lebendige
Realität von Gottes Gnade im Menschenleben ist, wollen die Brüder die Kirche
lieben und ihr in allen ihren Mitgliedern dienen. Die Brüder wollen ernsthaft
danach streben, nicht nur den Lehren der Kirche zu folgen, sondern sie auch zu
verteidigen und zu festigen als Weg, der zum ewigen Leben führt. Sie sollen Achtung und Ehrerbietung zu allen
Prälaten, Priestern und Diakonen zeigen und zu den Ordensleuten und Laien der
ganzen Kirche. Ein angemessenes und freudiges Willkommen wird zu allen
ausgedehnt sein, aber immer in Übereinstimmung mit unseren begrenzten
Möglichkeiten und dem Anspruch von Gebet und Apostolat.